Drucksache - 0679/XX  

 
 
Betreff: Überdachung für die neuen Fahrradständer des Robert Blum Gymnasiums
Status:öffentlichAktenzeichen:Antrag 10_2018
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentAusschuss für Facility Management
  Fey, Oliver
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Facility Management Beratung
26.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Facility Management Beratung
23.10.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt. Er fand im Ausschuss keine Mehrheit, da die gewünschte Überdachung von Fahrradständern in dem Umfang nicht möglich ist.

Es gibt eine Regelung, nach der an jeder Oberschule 1 Abstellmöglichkeit je 3 Schüler/innen vorzusehen ist. Dadurch ergibt sich eine Anzahl von 200 Stellplätzen und mehr pro Schulstandort. Allein schon wegen der hohen Anzahl ist eine Überdachung der Bereiche nicht aus den Mitteln, die zur Verfügung stehen, zu bezahlen. Denn es ist zu bedenken, dass nicht nur der Kauf finanziert werden muss, sondern diese Anlagen müssen auch unterhalten und gewartet werden, was recht aufwendig ist und ebenfalls Geld kostet.

Schließlich ist es auch aus Platzgründen bzw. wegen der Situation an dem Ort, an dem die Fahrradabstellanlagen aufgestellt werden können, nicht immer möglich, eine Überdachung vorzunehmen.

 
 

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