Drucksache - 0676/XX  

 
 
Betreff: Neuer Zaun für die Bruno-H.-Bürgel-Grundschule
Status:öffentlichAktenzeichen:Antrag 7_2018
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Majewski, EvaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Facility Management Beratung
26.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
26.11.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management erledigt   
29.08.2023 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
26.09.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem KJP
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29.08.2018  folgenden Beschluss:
dass ein neuer Zaun den Rackebüller Weg vom Schulgelände der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule trennt, weil sonst schulfremde Personen das Gelände betreten können, was auch schon wiederholt vorgekommen ist. Deshalb fordern wir einen neuen Zaun für die Bruno-H.-Bürgel-Grundschule.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Schulgrundstück der Bruno-H.-Bürgel-Grundschule ist vollständig eingefriedet. Die Zaunanlage Rackebüller Weg wurde erst im Juli 2018 erneuert. Dennoch gilt, dass auch eine intakte Einfriedung den Zutritt unbefugter Personen nicht vollumfänglich ausschließen, sondern den Zugang zum Grundstück lediglich erschweren kann. Daher werden an den Schulgrundstücken i.d.R. Zäune mit einer Höhe von 1,20m 1,50m errichtet, es sei denn, es werden Ballwurfsichernde Zäune benötigt.

Wir bitten darum, die Drucksache als erledigt zu betrachten.  

 

 
 

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