Drucksache - 0638/XX  

 
 
Betreff: Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben im Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-81VE.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
2017-10-18_B-Plan 7-81 VE_Entwurf_final Planreife gezeichnet
2018-01-30_B-Plan 7-81 VE_ÖB_Abwägungsempfehlung final
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversannlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet,

 

das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-81VE zu beschließen.

 
 

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