Drucksache - 0638/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversannlung möge beschließen:
Das Bezirksamt bittet,
das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-81VE zu beschließen. |
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