Drucksache - 0592/XX  

 
 
Betreff: Mehr Zeit für Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Geschäftsordnung
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Geschäftsordnung Beratung
09.04.2018    7. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung      
07.05.2018    8. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 13.02.2018
AUSTAUSCHSEITE

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der BVV wird wie folgt geändert:

 

§ 45 (Einwohnerfragestunde) wird in Absatz 5 um einen Satz ergänzt.

 

„Sollte die Zeit hingegen noch nicht überschritten sein, wird das restliche Zeitkontingent für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen gemäß § 38 Abs. 7 verwendet.“

 

§ 39 (Mündliche Anfragen) wird in Absatz 7 um einen Satz ergänzt.

 

„Sollte bei der Beantwortung der Einwohneranfragen die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausgeschöpft worden sein, so steht diese Zeit ergänzend für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen zur Verfügung.“

 
 

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