Drucksache - 0516/XX  

 
 
Betreff: Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes an der General-Pape-Straße in Zusammenarbeit mit der Eigentümerin BImA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage BA-Vorlage städtebauliches Entwicklungskonzept ehem Kasernengelände General-Pape-Straße

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Stadtentwicklungsamt steht derzeit in Gesprächen mit der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung des Geländes der ehemaligen Kaserne an der General-Pape-Straße.

Hierbei soll unter Berücksichtigung vordringlich gewerblicher Belange auch die Möglichkeit der Ansiedlung einer Obdachlosenunterkunft und/ oder modularer Unterkünfte für Flüchtlinge geprüft werden. Das Stadtentwicklungsamt ist derzeit auf der Suche nach geeigneten Flächen, da stadtweit jeder Bezirk von der Hauptverwaltung aufgefordert ist, zwei geeignete Standorte für die Errichtung von Modulbauten für Flüchtlinge zu benennen. Die BIM (Berliner Immobilienmanagement) unterstützt dabei das Land Berlin bei der Identifizierung möglicher Flächen.

Das Bezirksamt kann sich die Errichtung von modularen Wohnbauten und / oder andere Wohnnuntzungen im nördlichen Teil des ehemaligen Kasernen-Geländes an der General-Pape-Str. vorstellen. Grundsätzlich muss jedoch die Gesamtentwicklung des Geländes betrachtet werden. Insbesondere sind hierbei die förderrechtlichen Bedingungen im Hinblick auf die bestehende Gewerbenutzung zu beachten, da die Erschließung des Geländes zwingend erneuert werden muss. Die Finanzierung der Erschließung über GRW-Mittel ist an eine ausschließlich gewerbliche Nutzung gekoppelt. Die Wirtschaftsförderung möchte den Gewerbestandort erhalten und steht derzeit mit einem Interessenten in Kontakt, der das Gelände gern als start-up-Campus entwickeln würde.

Zu beachten sind bei zukünftigen Planungen auch die bestehenden dienstlichen Nutzungen wie das Technische Hilfswerk und das Robert-Koch-Institut, die am Standort verbleiben sollen, und dass ggf. noch weitere Bundeseinrichtungen hinzukommen. Weitere Punkte die bei der Entwicklung des Geländes eine Rolle spielen und beachtet werden müssen, sind Auflagen der Denkmalpflege, Straßenbau und -unterhalt, bestehenden Kleingartennutzung und baugesetzliche Anforderungen an modulare Unterkunftsbauten.

Auf Grundlage dieses Beschlusses soll mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie, die von der BImA beauftragt werden wird, die weitere Entwicklung des Gebietes vorangetrieben werden und letztendlich in einem B-Plan münden.

 

 

Die Anlage ist in der Anlagenverwaltung in Allris online eingestellt.

 
 

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