Drucksache - 0487/XX  

 
 
Betreff: Elektronisches Genehmigungsverfahren zur Sondernutzung von Straßenland (eGeStra) in Tempelhof-Schöneberg ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ersucht das Bezirksamt zu prüfen, das elektronische Genehmigungsverfahren zur Sondernutzung von Straßenland (eGeStra) in Tempelhof-Schöneberg einzuführen. Der BVV ist bis zum April 2018 zu berichten.

 

Begründung:

Das Projekt „eGeStra“ implementiert ein elektronisches Genehmigungsverfahren für die Sondernutzung von Straßenland in allen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Es umfasst das zeitweise Aufstellen von Halteverbotsschildern bei Umzügen ebenso wie die Einrichtung komplexer Baustellen und soll wesentlich zu einer besseren Koordinierung der Baustellen in Berlin beitragen. Die medienbruchfreie Abwicklung ist insbesondere für Unternehmen eine deutliche Entlastung. Über das Internetportal der Bürgerämter erfolgt auch eine automatisierte Benutzerführung mit Fehler- und Plausibilitätskontrolle. Dies sorgt dafür, dass die Anträge im Regelfall vollständig und korrekt ausgefüllt an die Behörden gehen. Die Bezirke Spandau und Reinickendorf sind die Pilotbezirke der elektronischen Antragsbearbeitung nach § 12 BerlStrG. Die Berliner Wasserbetriebe haben die ersten Testanträge erfolgreich über die Webservice-Schnittstelle gestellt und diese wurden in den Pilotbezirken bearbeitet.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Straßen- und Grünflächenamt wurde seit März 2016 intensiv versucht das elektronische Genehmigungsverfahren NELIDA, welches unter dem Arbeitsnamen egestra bekannt ist, für die Bearbeitung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 11 und § 12 des Berliner Straßengesetzes einzuführen. Nach Klärung einer Vielzahl von Einzelfragen und nach Abschluss des erforderlichen Beteiligungsverfahrens der Beschäftigtenvertretungen und des bezirklichen Datenschutzbeauftragten wird das Verfahren eingeführt.

 

 

Nunmehr ist es gelungen, dass die erforderlichen Schulungen der Mitarbeiter_Innen zur Bearbeitung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 11 Berliner Straßengesetz im Februar des Jahres durchgeführt wurden. Weitere Schulungen für die Arbeitsbereiche § 12 Berliner Straßengesetz und § 68 Telekommunikationsgesetz sind in Vorbereitung. Auch im Bereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde ist die Einführung von NELIDA zur Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen im Zusammenhang mit § 13 Berliner Straßengesetz in Vorbereitung.

 

Die erforderlichen technischen Voraussetzungen wurden auf den jeweiligen Arbeitsplätzen der Mitarbeiter_Innen geschaffen. Die tatsächliche Bearbeitung von Anträgen wird sukzessive erfolgen und der Probeechtbetrieb nach einer noch erforderlichen Vorbereitungszeit in den Arbeitsgebieten des § 11 Berliner Straßengesetz voraussichtlich zur Mitte diesen Jahres umgesetzt.

 

 
 

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