Drucksache  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018/2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage A
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage G
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage F
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage E
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage E
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage D
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage C
BA-Vorlage - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2018-2019 - Anlage B

 

 

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet zu beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan wird für das

 

a)      Haushaltsjahr 2018 mit

Einnahmen in Höhe von792.406.500

Ausgaben in Höhe von792.406.500

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von    5.900.000

 

sowie

 

b)      Haushaltsjahr 2019 mit

Einnahmen in Höhe von798.914.900

Ausgaben in Höhe von798.914.900

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von  18.100.000

 

festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin (VvB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan.

 

Gemäß Artikel 85 Abs. 2 VvB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BezVG werden den Bezirken für die Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen. Abweichend von den Vorschriften zu § 26a der Landeshaushaltsordnung (LHO) besteht die Globalsumme aus dem Produktsummenbudget (PSB) mit den Teilplafonds Personal, Transfers und sonstige Sachausgaben sowie der Einnahmevorgabe und dem Wertausgleich zwischen den Bezirken. Zusätzlich erhält der Bezirk eine Zuweisung für die Transferausgaben außerhalb des PSB sowie die Zuweisung für Investitionen. Wie in den Vorjahren wird die auf Basis von Daten der Kosten- und Leistungsrechung vom Senat festgesetzte Zuweisung an die Bezirke (Bezirksplafonds) auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, der weiterhin nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln gegliedert ist.

 

Erneut ist vom Senat beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 aufzustellen. Um negative Auswirkungen für das Planjahr 2019 zu vermeiden, soweit landesweit kein Nachtragshaushaltsplan für 2019 aufgestellt werden sollte bzw. die zeitlichen Abläufe eine Einbindung der Bezirke in dieses Verfahren nicht ermöglichen sollten, muss auch der Bezirksplan für das Planjahr 2019 titelkonkret erstellt werden.

 

Die tatsächlichen Werte für das Planjahr 2019 sind vom Ergebnis der Daten der Kosten – und Leistungsrechnung 2017 aller Bezirke abhängig und werden frühestens im Mai 2018 vorliegen.

 

Über das weitergehende Verfahren, Veränderungen im Rahmen der Nachschau bzw. durch Beschluss des Abgeordnetenhauses wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zeitnah unterrichten.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2018:

a)Produktsummenbudget (PSB) 506.757.000 €

Transferausgaben (Z - Teil außerhalb des PSB) 246.986.000 €

Vertikaler Wertausgleich        837.000 €

abzügl. Einnahmevorgabe-165.787.000 €

und

b)Teilsumme Investitionen   11.595.000 €.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2019:

a)Produktsummenbudget (PSB) 513.510.000 €

Transferausgaben (Z – Teil außerhalb des PSB) 255.197.000 €

Vertikaler Wertausgleich        837.000 €

abzügl. Einnahmevorgabe-172.529.000 €

und

b)Teilsumme Investitionen   14.524.000 €.

 

Die genannten Zahlenwerte sind jeweils im Vergleich zum Vorjahr nur bedingt aussagekräftig. Für weite Bereiche der Bezirksverwaltung spiegeln sie das Ergebnis der Kosten – und Leistungsrechnung im bezirksweiten Vergleich wider.

 

 

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat erneut von der rechtlichen Möglichkeit des § 26 a LHO Gebrauch gemacht und Leitlinien z.B. für die Veranschlagung bei der baulichen Unterhaltung Hoch, Tief, Ausbildungsmittel sowie Lehr – und Lernmitteln festgelegt. Vergleichbares gilt für einen Teil der Transferausgaben. Hier werden zwar keine konkreten Leitlinien gesetzt, aber Mindestveranschlagungen vorgegeben. Die Einhaltung wird in einer von der SenFin durchgeführten Nachschau geprüft und gegenüber dem Abgeordnetenhaus dargelegt, ob die Bezirke die Transferausgaben auch sachgerecht veranschlagt haben. Die SenFin hat außerdem vorgegeben, dass Stellen mit Wegfallvermerk mit vollen Ansätzen im Kapitel 3390 aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu veranschlagen sind, da eine weitere Finanzierung des Personals bis zur dauerhaften Unterbringung in finanzierte Aufgabengebiete im Land Berlin aus dem Bezirkshaushalt zu erfolgen hat.

 

Für die Erstellung des Entwurfs Teilplan 2018 bestand die Möglichkeit, durch Mittel aus dem Jahresüberschuss 2016 das von der SenFin zugewiesene Budget zusätzlich um rd. 11 Mio Euro zu erhöhen. Da das Jahresergebnis 2017 noch nicht feststeht, war für den Teilplan 2019 nur ein Merkansatz in Höhe von 1.000 Euro zulässig.

 

Die Möglichkeit des Ausgleichs durch Pauschale Minderausgaben - einschließlich der Veranschlagung zur Finanzierung der KW-Vermerke - ist formal auf einen Wert von 1 % der Ausgaben der Ansätze bei den Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 begrenzt. Für das Haushaltsjahr 2018 liegt das Gesamtvolumen der Pauschalen Minderausgaben innerhalb dieser Optionsgrenze. In 2019 wird diese Grenze weit überschritten und im Rahmen der Nachschau von der SenFin beanstandet werden.

Veranschlagte Pauschale Minderausgaben – auch innerhalb der zulässigen Bandbreite - zwingen zu einer Entscheidung in der jeweiligen Haushaltswirtschaft, wie die veranschlagten Überschreitungen der Zuweisung durch Sperren bei den Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen werden können. Dabei sind alle Einnahme- und Ausgabebereiche gleichermaßen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 

 

Die Anlagen zu dieser Drucksache sind sehr umfangreich und können aus diesem Grund online als Anlage zur Drucksache eingesehen werden. Die Bezirksverordneten erhalten jeweils ein gedrucktes Exemplar der Anlagen.

 

 
 

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