Drucksache - 0335/XX  

 
 
Betreff: Nutzung des Grundstücks Marienfelder Allee 222-244 für Bildung und Sport
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
10.10.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Beratung
19.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.10.2017 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.12.2017 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Sport Entscheidung
10.04.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport beantwortet   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ältestenrat zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am   17.1.2018  folgenden Beschluss:

 

Nutzung des Grundstücks Marienfelder Allee 222-244 für Bildung und Sport

Das Bezirksamt wird ersucht, zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen zu prüfen, ob auf

der unbebauten Fläche auf dem Grundstück Marienfelder Allee 222-244 folgende Nutzungen

realisiert werden können:

- Grundschulstandort

- Jugendverkehrsschule

- eine Kita

- die Anlage einer Offroad- und Glattbahnstrecke für RC-Car Elektro (Sportfläche)

- die Anlage von Beachvolleyballfeldern

Ferner ist zu prüfen, ob der dringende Wunsch der Nutzer der Sporthalle am Baußnernweg

berücksichtigt werden kann und befestigte Stellplätze geschaffen werden können.

Der BVV ist bis zum Februar 2018 zu berichten.

 

 

Dazu wird berichtet:

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des am 30.8.1972 festgesetzten Bebauungsplanes XIII-187 (GVBl. Vom 18.9.1972, S. 1784) . Dieser setzt Gemeinbedarfsfläche  innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes fest.

Die Gemeinbedarfsfläche hat folgende Zweckbestimmungen:

Bildungszentrum (Schulzentrum einschließlich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke).

Mit der Zweckbestimmung „Bildungszentrum“ sollte der benötigte Standort für ein Mittel- und Oberstufenzentrum gesichert werden. Mit der ‚erläuternden Aufzählung‘ „Schulzentrum einschließlich Anlagen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke“ wird der Umfang der zeitgleich zu errichtenden (möglichen...) Ergänzungsnutzungen benannt (z. B. Jugendfreizeitstätte ….). Dies bedeutet, dass die Gemeinbedarfsfläche schulischen Zwecken dient und alle ergänzenden Nutzungen unter dieser ‚Überschrift‘ stehen.

Somit sind planungsrechtlich alle Nutzungen zulässig, die mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen.

Ob die Einzelnen, in der Drucksache genannten Nutzungen dort möglich sind, bleibt der Entscheidung der Fachverwaltung Schule vorbehalten.

Stellungnahme Straßen- und Grünflächenamt:

Beachvolleyballfelder sind keine Spielplatzflächen sondern sind eher Bestandteil der Sportanlage. Somit müsste die Fläche beim bisherigen Vermögensträger bleiben.

Auf dem Flurstück 1233 ist ein Teilbereich als öffentlich gewidmete Grün- und Erholungsanlage vorhanden. Diese Grünanlage stellt eine Grünverbindung zwischen dem östlich gelegenen ehemaligen Radarberg und einer westlich angrenzenden Grünverbindung bis hin zur Hildburghauser Straße dar. Diese ist als wesentliche Grünachse in Marienfelde zwingend zu erhalten.  Eine Flurstückteilung  vom Flurstückes 1233 ist bisher nicht erfolgt, wird aber von Seiten des Straßen- und Grünflächenamtes im Rahmen der weiteren Nutzung des Grundstückes Marienfelder Allee 222-244 angestrebt.

Zur Frage zur Anlegung von Stellplätzen für die Sporthalle Baußnernweg kann mitgeteilt werden, dass regelmäßig Beschwerde von Anwohnern aus der Stadtrandsiedlung eingehen, da die Privatstraßen sehr häufig durch Nutzer der Sporthalle blockiert werden, obwohl nach Kenntnis vom FB Grünflächen nach Inbetriebnahme der Sporthalle auf der Brachfläche provisorische Stellflächen hergerichtet wurden, aber scheinbar nicht genutzt werden.

 

 
 

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