Drucksache - 0261/XX  

 
 
Betreff: Radverkehrsanlage Tempelhofer Damm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
26.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
22.02.2021 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT. vertagt   
22.03.2021 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im Videocall statt, Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt Videocall      
26.04.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall      
31.05.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte der Einladung.      
23.08.2021 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall.      
30.08.2021 
53. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Infoblatt VIDEOCALL.      
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
28.01.2021 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt vertagt   
25.02.2021 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt - DIe Sitzung findet im Videocall statt, die Einwahldaten entnehmen Sie bitte dem INFOBLATT Videocall mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
24.03.2021 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Videokonferenz - Youtube Link: https://youtu.be/POr_AzSHhEs überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1065_Bericht_Parkraum_THD _Stand 16.09.2020
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber den zuständigen Stellen des Landes dafür einzusetzen, dass zur Radverkehrsanlage auf dem Tempelhofer Damm im Bereich des Einzelhandelsstandortes eine differenzierte Planung erfolgt, die allen städtischen Funktionen der Straße Rechnung trägt: Vernünftige Bedingungen für Aufenthalt und Einzelhandel, für den Radverkehr und den sonstigen Straßenverkehr. Im Fokus des Umbaus der Straße muss das Interesse stehen, die urbane Achse neu zu gestalten und als Stadtteilzentrum zurück zu gewinnen. Ein wichtiger Aspekt sind auch die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Es soll ein strukturierter und transparenter Planungsprozess zur Neugestaltung erfolgen. Alle örtlichen Interessengruppen sind in den Planungsprozess einzubinden: Anwohner, Einzelhändler, Kunden, Verkehrsteilnehmer etc.
r die sehr komplexe Planung soll ein kompetentes Planungsbüro beauftragt werden, das sowohl die Fragen der Verkehrstechnik beherrscht als auch über ein Verständnis für die urbanen Belange der Stadt verfügt.
Die zulässige Geschwindigkeit soll im Zusammenhang mit den bestehende Emissionsbelastungen überprüft werden. Zu prüfen sind auf dieser Grundlage auch die Spurführungen, Abbiegemöglichkeiten, Ampelphasen, Radien etc. In die Planung einbezogen werden soll auch die Fläche des heutigen Mittelstreifens jenseits der Überwege. Die Mittelinseln an den Übergängen sollen erhalten und durch weitere Querungshilfen ergänzt werden, damit die Straße von der einen zur anderen Seite durchlässiger wird.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
 

Das Bezirksamt hat im Nachgang zum Beschluss die zuständige Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für das Projekt gewinnen können und eine Finanzierung für einen umfassenden Planungs- und Beteiligungsprozess erhalten. Planung und Organisation des Beteiligungsprozesses wurden ausgeschrieben und zwei Büros gebunden.
Bei einer Auftaktveranstaltung am 22.08.2018 wurde das Projekt öffentlich vorgestellt und an verschiedenen Thementischen die unterschiedlichen Belange der Anrainer (Fuß- und Radverkehr, Gewerbe, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Lieferverkehr etc.) diskutiert und ehrenamtliche Mitarbeitende für diese Belange im Leitliniengremium gewonnen.
Das Planungsbüro begann mit einer umfassenden Grundlagenermittlung an deren Ende Varianten zur Zielerreichung im Sinne des Beschlusses vorgeschlagen werden konnten: 
Bereits in diesem Stadium der Planung wurde deutlich, dass aufgrund der Querschnittsbreite des Tempelhofer Damms im Abschnitt Ullsteinstraße bis Alt Tempelhof die Einrichtung einer Radverkehrsanlage nur unter gleichzeitiger Abordnung des ruhenden Verkehrs auf beiden Seiten des Tempelhofer Damms möglich ist:
Es wurden am Tempelhofer Damm umfangreiche Verkehrszählungen durch das Verkehrsplanungsbüro durchgeführt. Dabei wurden Verkehrsmengen im Kraftfahrzeugverkehr von teilweise mehr als 40.000 Kfz/ 24 Stunden festgestellt. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) und der Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) sollen eigenständige Radverkehrsanlagen angelegt werden, wenn die Verkehrsbelastung einer vierspurigen Straße mehr als 1.800 Kfz/ 24 Std. beträgt. Auf die Forderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes und die Einhaltung dieser Standards sei gesondert verwiesen.
Der Regel entsprechende Radverkehrsanlagen können auf dem Tempelhofer Damm nur angelegt werden, wenn entweder eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr entfällt (was bei diesen hohen Verkehrsbelastungen wiederum nicht regelkonform wäre) oder die Parkstreifen beseitigt werden.
Hier gilt in Berlin lt. Mobilitätsgesetz die Reihenfolge:
- Erst Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden
-Dann Leistungsfähigkeit für den fließenden Verkehr
- Dann Angebote für den ruhenden Verkehr

Das Leitliniengremium erarbeitete Leitlinien für die unterschiedlichen Belange der örtlichen Interessengruppen, an denen sich der weitere Planungsprozess orientieren sollte. Der weitere Planungsprozess wurde regelmäßig auf diese Leitlinien hin überprüft und dokumentiert.
In einer Planungswerkstatt am 9.03.2019 in der Zollgarage hatten die Anwesenden die Gelegenheit, verschiedene Szenarien maßstabgerecht zu simulieren und mit Hilfe einer Punktebewertung ihre  Vorzugsvarianten für die Ausbaustufe 1 (möglichst zeitnahe Umsetzung der Radverkehrsanlage)  und 2 (umfassender Umbau zu einem Stadtteilzentrum mit urbanen Belangen) festzulegen.

Diverse Werkstätten und gemeinsame Spaziergänge mit spezifischen Gruppen wie z.B. Kindern- und Jugendlichen, Menschen mit Einschränkungen, Termine mit der Unternehmerinitiative T-Damm nahmen die spezifischen Bedürfnisse auf.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung am 16.08.2019 in der UFA-Fabrik, die durch Pressemitteilung und Hauswurfsendungen im Umfeld beworben wurde, folgte.

Darüber hinaus hat das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss StVGU den Planungsstand am 26.08.2019 in beiden Varianten (Ausbaustufe 1: Radverkehrsanlage und Anpassungen für den Fußverkehr und teilweise auch für die Barrierefreiheit und Ausbaustufe 2: umfassenderer Umbau) vorgestellt.

Auf Basis dieses Beteiligungsprozesses arbeitete das Planungsbüro weiter. Es fanden weitere Abstimmungsrunden mit dem Leitliniengremium im Herbst 2020 und eine weitere, ebenfalls breit beworbene Bürger_inneninformationsveranstaltung, in der Ufa-Fabrik am 4.11.2020 (pandemiebedingt als Online Veranstaltung) statt. Bei dieser Veranstaltung wurde auch dargelegt, dass das Bezirksamt für die entfallenden Spuren für den ruhenden Verkehr Lösungsmöglichkeiten als Ausgleich für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden am Tempelhofer Damm erarbeitet (Parkraumbewirtschaftung, Gespräche mit den Betreibern der anliegenden Parkhäuser).Im Nachgang bestand die Möglichkeit Stellungnahmen und Fragen einzureichen, die dann gesammelt beantwortet wurden.

Parallel wurde - um das Thema Lieferverkehr ebenfalls zu berücksichtigen - , in enger Zusammenarbeit mit der Unternehmerinitiative Tempelhofer Damm, ein Standort für einen Mobilitätshub gesucht, über den die "letzte Meile" des Lieferverkehrs abgewickelt werden kann. Dieser wurde im Herbst 2020 südlich der A100 an der Ausfahrt zum Tempelhofer Damm verkehrsgünstig eröffnet. Des Weiteren sieht die Planung vor, den Lieferverkehr - der auch jetzt oft regelwidrig in zweiter Reihe steht - zu ordnen, in dem versuchsweise in bestimmten temporären Lieferzonen das Beliefern aus der zweiten Reihe vormittags auf der Seite Tempelhofer Damm stadtauswärts und nachmittags stadteinwärts legalisiert wird.

Das Bezirksamt hat die notwendigen Unterlagen der Senatsverwaltung UVK im Herbst 20 zugeliefert. Diese stellt nun die Bauplanungsunterlagen (BPU) auf und reicht sie bei der Prüfbehörde SenSW ein.  Mit einer Freigabe wird noch in der 1. Jahreshälfte 21 gerechnet, die Umsetzung erfolgt anschließend.

Aufgrund des wenige Monate später erfolgten Einwohnerantrages Drucksache 372/XX vom 20.09.2017 enthält die nun eingereichte Variante zunächst vornehmlich die Umsetzung der geschützten Radverkehrsanlage. Darin enthalten sind aber auch bereits einige Verbesserungen für den Fußverkehr und die Barrierefreiheit. Weitere Planungen für den Ausbau der Stufe 2 können nach vorliegender Finanzierung und Abstimmung mit der zuständigen SenUVK beauftragt werden.

Der Beteiligungs-Prozess und jede einzelne Veranstaltung wurden umfangreich dokumentiert und ist online abrufbar unter: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/aktuelles/#headline_1_5

 

 
 

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