Drucksache - 0160/XX  

 
 
Betreff: Weichenstellung für die Umsetzung des Ziels 20 Prozent Festanstellung von Musikschullehrkräften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
1. Version vom 07.03.2017
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf Ihrer Sitzung am 15.03.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,

 

  • umgehend konkrete Bezirksbedarfe für die Aufstellung des Doppelhaushalts anzumelden, die notwendig sind, um 2019 20 Prozent Festanstellungen von Musikschullehrkräften zu erreichen,
  • sich beim Senat dafür stark zu machen, ein Musikschulentwicklungsprogramm (vergleichbar „wachsende Stadt“) im Umfang von 12 Mio. aufzulegen, um im Zuge des Doppelhaushalts in Kooperation mit den Bezirken die 20% Festanstellung von Musikschullehrkräfte 2019 zu erreichen
  • sich für einen Auflagenbeschluss des AGHs einzusetzen, dass die bereitgestellten Mittel dieses Musikschulentwicklungsprogramms ausschließlich für die Festanstellung von Musikschullehrkräften zu verwenden sind.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Meldung des Stellenbedarfes auf der Basis der Berechnungen der AG-MSL (Arbeitsgemeinschaft der Musikschulleitungen) ist seitens des Amtes für Weiterbildung und Kultur für das Jahr 2018 erfolgt.

In einem gemeinsamen Schreiben aller Kultur-Bezirksstadträt/innen an den Kultursenator vom 25.04.2017 haben diese die Position der Musikschulleitungen unterstützt und vom Senat die Finanzierung der erforderlichen zusätzlichen Stellen eingefordert, unter Einbeziehung einer einheitlichen Ausstattung mit Funktionsanteilen der Stellen. Auf dieses Schreiben ist bishernoch keine Antwort des Senats eingegangen.

Im gemeinsamen Schreiben wird zudem darauf aufmerksam gemacht, dass ein Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses, dass die bereitgestellten Mittel dieses Musikschulentwicklungsprogramms ausschließlich für die Festanstellung von Musikschullehrkräften zu verwenden sind, von Bedeutung ist, insbesondere, um ein einheitliches Verhalten der Bezirke sicherzustellen.

 

Über den weiteren Verlauf wird die BVV kontinuierlich im Rahmen des Kulturausschusses unterrichtet werden.

 
 

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