Drucksache - 0135/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt und ersucht das Bezirksamt, sich an die zuständigen Stellen des Senats, der Agentur für Arbeit und der zuständigen kommunalen Stelle dafür einzusetzen, dass unser Bezirk eine Ombudsstelle für Jobcenter bekommt. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Auf die schriftliche Anfrage zu der Bereitschaft, eine Ombudsstelle im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu finanzieren, teilt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit, dass eine Unterstützung mit Landesmitteln nicht möglich ist.
Unabhängig davon, dass eine Ombudsstelle durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nicht finanziert werden kann, bedarf es grundsätzlich nicht der Einrichtung einer Ombudsstelle für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg.
Die Beratungskompetenz von Einzelfällen zu den individuellen Rechten und Pflichten der Kundinnen und Kunden nach dem SGB II und der Professionalisierung stellen eine Kernanforderung an die adäquate Wahrnehmung der Aufgabe im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg dar. Der Zweck ist die umfassende Unterstützung im Einzelfall mit Bezug auf die vorliegende Lebens-, Bedarfs- und Anspruchssituation. Der Rechtsanspruch auf leistungsrechtliche Beratung ist von zentraler Bedeutung und sichert den Kundinnen und Kunden kostenlosen Rechtsrat durch das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zu.
Eine Beratung im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg versetzt daher Kundinnen und Kunden in die Lage,
• die Rechte und Pflichten nach dem SGB II detailliert zu kennen und zu verstehen, • den individuellen Anspruch und gegebenenfalls den der Bedarfsgemeinschaft nachzuvollziehen, • komplexe Grundlagen für (getroffene) Entscheidungen rechtlich und mathematisch nachzuvollziehen, • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen einschließlich der hierfür notwendigen Voraussetzungen und möglichen Rechtsfolgen wahrzunehmen und daraus resultierende Handlungen gegebenenfalls zu verantworten sowie • Hilfestellungen zu individuellen Problemen, die nicht zu den unmittelbaren Aufgaben der zählen, innerhalb oder außerhalb des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg in Anspruch zu nehmen.
Diesen Anforderungen wird eine Ombudsstelle für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin nicht gerecht, da hier weder die fachliche Kompetenz vorgehalten noch rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden können. Eine entsprechende Beratung könnte daher im Gegenteil zu weiteren Beschwerden führen, wenn das Jobcenter den Empfehlungen der Ombudsstelle nicht folgt.
Im Übrigen kann darauf verwiesen werden, dass es bereits Stellen außerhalb des Jobcenters gibt, an die sich Betroffene wenden können (Bsp. Berliner Arbeitslosenzentrum).
Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg strebt unter dem Aspekt der stetigen Optimierung des Dienstleistungs- und Serviceangebotes eine Zusammenlegung des internen Kundenreaktionsmanagements und der Clearingstelle an. Insoweit dürfte unter Beachtung der Verwaltungs- und Prozessökonomie eine weitere positive Steigerung der Kundenzufriedenheit einhergehen. |
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