Drucksache - 0155/XX  

 
 
Betreff: Baumschonend sanieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 07.03.2017
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.3.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Sanierungen von Kanälen, Leitungen und Schächten der urbanen Infrastruktur (z.B. Abwasserkanäle, Abwasserdruckleitungen, Trinkwasserrohre und/oder Strom- und Gasleitungen) neueste technische und baumschonende Verfahren angewendet werden.

 

Im Weiteren soll, wenn der Erhalt der Bäume ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, auf eine zeitnah zu erfolgende Ersatzbepflanzung hingewirkt werden.

 

Bei anstehenden Baumfällungen sind die betroffenen Anwohner möglichst von den bauausführenden Unternehmen rechtzeitig und ausführlich zu informieren.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Fachbereich Grünflächen stützt sich bei der Zusammenarbeit mit den Leitungsverwaltungen auf das „Rundschreiben Nr. 1/ 2014 über die Pflanzung sowie über die Pflege und Unterhaltung von Straßengrün“ welches von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Fachauschuss Bäume (GALK) berlinweit gemeinsam erarbeitet wurde (s. Anlage).

Im Abschnitt VIII und IX sind die Verfahrensabläufe bei Baumaßnahmen Dritter im Straßenraum zum Thema Baumschutz detailliert beschrieben. Auch der Umgang mit Schadensersatzleistungen ist hier geregelt.

Der Fachbereich Grünflächen ist im Fachausschuss Bäume vertreten und hält sich an diese Empfehlungen. Gegenüber den Leitungsverwaltungen werden diese standardmäßig als Auflagen eingefordert (z.B. baumschonende Verfahren, ökologische Baubegleitung).

Baumfällungen werden nur genehmigt, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind.

Die Einnahmen, die der Fachbereich Grünflächen durch Wertermittlungen von Bäumen erhält, werden ein- bis zweimal jährlich zweckgebunden für Straßenbaumpflanzungen ausgegeben (Sammelausschreibung).

 

Eine Information der Anwohnerinnen und Anwohner über geplante Baumfällungen findet über die Internetseite des Fachbereiches Grünflächen „Straßenbaumpflanzungen und Straßenbaumfällungen“ statt. Die dort hinterlegte Liste der Baumfällungen wird regelmäßig aktualisiert.

Bei umfangreicheren Baumfällungen wird durch das Straßen- und Grünflächenamt zusätzlich eine Pressemitteilung heraus gegeben und Anwohnerinformationen durch die Leitungsbetriebe direkt vor Ort an die Haushalte verteilt.

 

 
 

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