Drucksache - 0074/XX
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Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin wählt gem. § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Dauer der Wahlperiode die nachstehend aufgeführten Personen zu Bürgerdeputierten und Stellvertretern:
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