Drucksache - 0054/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2017 folgenden Beschluss:
„Gesundheitsamt personell aufrüsten - Handlungsfähigkeit erhalten“
Das Bezirksamt wird ersucht, sobald der 3. Bericht zum Muster Gesundheitsamt vorliegt, darzulegen, inwieweit die jetzige Stellensituation im Amt für Gesundheit von den Vorgaben des Mustergesundheitsamtes abweicht und in welchen zeitlichen Schritten es beabsichtigt, die Lücke der fehlenden Stellen schrittweise zu schließen. Darüber hinaus ist darzustellen, welche Aufgaben das Gesundheitsamt – bei gleichbleibend schlechter Personalsituation – bereits jetzt bzw. in naher Zukunft nicht mehr oder nicht mehr in Gänze ausführen kann.
Begründung: Der Ansatz der Zählgemeinschaft, die völlig unbefriedigende Personalsituation im Gesundheitsamt zu beheben, verdient Unterstützung. Es besteht ein Informationsbedürfnis, insbesondere der beteiligten Ausschüsse, wie und in welchen zeitlichen Schritten dies geschehen soll (Prioritäten) und ob es bereits jetzt Probleme bei der Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Aufgaben gibt. Das Gesundheitsamt muss jederzeit handlungsfähig sein.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In den vorherigen Berichten zum ÖGD wurde die personelle Ausstattung in allen Bereichen der Gesundheitsämter evaluiert und den sich verändernden Aufgaben angepasst. Die für 2017 angewandten neuen Berechnungsschlüssel (3. Bericht) berücksichtigen sowohl die steigende Einwohnerzahl und die neu hinzugekommenen Asylsuchenden und Geflüchteten als auch Aufgabenerweiterungen in den verschiedenen Bereichen. Für das Gesundheitsamt T-S ergeben sich nach dem 3.Bericht 155 VZÄ, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Diesen stehen 103 VZÄ besetzte Stellen zum 31.12.2016 gegenüber. Das Gesundheitsamt hat für den Haushalt 2018/2019 alle offenen Stellen, die different zum Mustergesundheitsamt 2015 waren angemeldet (Soll 137 VZÄ), aber diese nach den dringlichsten Aufgaben priorisiert. Das Bezirksamt hat bereits 10 VZÄ in der aktuellen Haushaltsplanung bewilligt. Die Besetzungsverfahren sind abgeschlossen oder laufen. Leider kommt zum Tragen, dass bestimmte benötigte Berufsgruppen Mangelberufe sind und deshalb nicht besetzt werden können. Auf die Nachbesetzungen im ÖGD wirkt sich das deutlich unter der Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten in Krankenhäusern liegende Entgelt des ärztlichen Personals negativ aus. Wenn die tariflichen Unterschiede behoben werden könnten, ist der ÖGD ein attraktives Tätigkeitsfeld für Medizinerinnen und Mediziner. Die nächsten 20 VZÄ sollen jeweils im Rahmen der Finanzierungen durch die Senatsverwaltung für Finanzen erfolgen. Für diese Mitarbeiter werden aber auch neue Räumlichkeiten benötigt. Die Lücke zu den 155 VZÄ also ca nochmals 20 VZÄ soll im nächsten Haushaltsplan, vorbehaltlich der Finanzierung durch Sen Fin, geschlossen werden. Für diese Schritte stehen jeweils Prioritätenlisten zu Verfügung, die auch notwendige gemeinsame Besetzungsgruppen für die multiprofessionalen Teams im Gesundheitsamt berücksichtigen. Wie in der Betrachtung der einzelnen Bereiche des ÖGD bereits dargestellt, führt eine permanente Unterbesetzung in den Diensten zu erheblichen Problemen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Große Lücken entstehen bei der infektionshygienischen Begehung von medizinischen Einrichtungen. Hier können nur die Krankenhäuser und die operativ tätigen ambulanten Einrichtungen sowie Dialysen berücksichtigt werden. Große Gruppen von Einrichtungen, in denen invasiv gearbeitet wird, fehlen wie Tattoo- und Piercing-Studios, Zahnarztpraxen, Endoskopien ect.. Gerade die Problematik der Bekämpfung der Übertragung resistenter Erreger und nosokomialer Infektionen erfordert Fachpersonal und Ressourcen.
In Bezug auf die Ersthausbesuche erreicht der KJGD T-S nur 65 %, wobei 100 % noch nicht gesetzlich verankert, aber von allen Akteuren im Kinderschutz gefordert werden. Im KJPD fehlen die Möglichkeiten eine defizitäre ambulante Versorgung und die Übergänge der Patientinnen und Patienten nach stationären Aufenthalten, auch überbrückend, notwendigerweise therapeutisch zu gestalten. Die Einschulungsuntersuchungen bis spätestens April zu beenden, um den Schulen noch zu ermöglichen Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen zu versorgen und adäquate Klassenstrukturen zu schaffen, kann nur auf Kosten anderer eigentlich auch notwendiger Sprechstundenangebote z.B. zum Impfen erreicht werden.
Im Zuge der immer stärker werdenden Wohnungsproblematik kann der Bedarf an Unterstützung von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen vom SpD nicht voll abgedeckt werden, was bereits im Stadtbild sichtbar ist. Grundsätzlich zeigt sich in Berlin, dass die Klienten des Gesundheitsamtes zahlenmäßig ansteigen, aber auch die Komplexität der Problemlagen zunimmt. Insbesondere das Thema Impfen muss wieder in den Fokus der Gesundheitsämter rücken, wie die Auswertungen der Impfdaten zeigen.
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