Drucksache - 0060/XX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.01.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. der Verkehrslenkung Berlin die Entlassung der Akazienstraße aus dem Status „Ergänzungsstraße des übergeordneten Verkehrsnetzes“ zu betreiben und in diesem Zusammenhang eine Anpassung des „StEP Verkehr 2025“ anzuregen.
Nach erfolgter Entlassung und damit dem Übergang in die bezirkliche Zuständigkeit ist umgehend Tempo 30 anzuordnen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.
Von der Senatsverwaltung liegt folgende Stellungnahme vor:
„Das Referat IV A hat entsprechend dem BVV‑Antrag geprüft, ob die Akazienstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin „entlassen“ werden kann und dann in die Zuständigkeit des Bezirks Tempelhof-Schöneberg übergeht.
Die Akazienstraße zwischen der Grunewaldstraße und B 1 Hauptstraße gehört als Ergänzungsstraße (d. h. als flächenerschließende Straßenverbindung / Verbindungsfunktionsstufe IV) zum übergeordneten Straßennetz von Berlin.
Die Klassifizierung von Straßen in Berlin unterliegt grundsätzlich fachlichen Belangen. Die Straßenkategorie ergibt sich aus der Bedeutung der Verbindungen, die über den Netzabschnitt verlaufen, der Art, der Lage und dem Umfeld der Straße einschließlich der Nutzungsansprüche. Ausführungen dazu sind veröffentlicht unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/erlaeuterung_klassifizierung_strassennetz.pdf.
Die Akazienstraße „verbindet“ die Grunewaldstraße und die Hauptstraße. Über einen kurzen Versatz (Kaiser-Wilhelm-Platz) wird die Kolonnenstraße – Dudenstraße und damit die Querung verschiedener städtebaulichen Zäsuren der Bahn erreicht. Damit dient sie neben dem üblichen Erschließungs-, Ver‑ und Entsorgungsverkehr dem übergeordneten Verkehr.
Es ist aktuell im Rahmen der Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr nicht geplant, die Akazienstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin herauszunehmen. Der Antrag wird abgelehnt.
Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag der BVV auf Abstufung der Akazienstraße und Übernahme in das bezirkliche Straßennetz, um Tempo 30 anzuordnen.
Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten in einem vollen (tags) bzw. leeren (nachts) Straßenraum sprechen nicht per se für ein Geschwindigkeitsniveau in Anpassung an den niedrigen Wert.
Auch im übergeordneten Straßennetz werden Straßenabschnitte mit Tempo 30 ausgeschildert, wenn verschiedene Kriterien wie Lärmbelästigung tags/nachts, Verkehrssicherheitsbelange (Schulen, Kitas, …) oder Luftschadstoffe die Entscheidung gerichtsfest begründen.
Die geschilderten historischen Umstände sind hier nicht bekannt und können nicht nachvollzogen werden.“
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