Drucksache - 0060/XX  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Akazienstraße durch Überführung in Bezirkszuständigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
25.06.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 10.01.2017
3. Version vom 10.01.2017
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.01.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. der Verkehrslenkung Berlin die Entlassung der Akazienstraße aus dem Status „Ergänzungsstraße des übergeordneten Verkehrsnetzes“ zu betreiben und in diesem Zusammenhang eine Anpassung des „StEP Verkehr 2025“ anzuregen.

 

Nach erfolgter Entlassung und damit dem Übergang in die bezirkliche Zuständigkeit ist umgehend Tempo 30 anzuordnen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt.

 

Von der Senatsverwaltung liegt folgende Stellungnahme vor:

 

„Das Referat IV A hat entsprechend dem BVVAntrag geprüft, ob die Akazienstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin „entlassen“ werden kann und dann in die Zuständigkeit des Bezirks Tempelhof-Schöneberg übergeht.

 

Die Akazienstraße zwischen der Grunewaldstraße und B 1 Hauptstraße gehört als Ergänzungsstraße (d. h. als flächenerschließende Straßenverbindung / Verbindungsfunktionsstufe IV) zum übergeordneten Straßennetz von Berlin.

 

Die Klassifizierung von Straßen in Berlin unterliegt grundsätzlich fachlichen Belangen. Die Straßenkategorie ergibt sich aus der Bedeutung der Verbindungen, die über den Netzabschnitt verlaufen, der Art, der Lage und dem Umfeld der Straße einschließlich der Nutzungsansprüche. Ausführungen dazu sind veröffentlicht unter http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/strassennetz/download/erlaeuterung_klassifizierung_strassennetz.pdf.

 

Die Akazienstraße „verbindet“ die Grunewaldstraße und die Hauptstraße. Über einen kurzen Versatz (Kaiser-Wilhelm-Platz) wird die Kolonnenstraße  Dudenstraße und damit die Querung verschiedener städtebaulichen Zäsuren der Bahn erreicht. Damit dient sie neben dem üblichen Erschließungs-, Ver und Entsorgungsverkehr dem übergeordneten Verkehr.

 

Es ist aktuell im Rahmen der Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr nicht geplant, die Akazienstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin herauszunehmen. Der Antrag wird abgelehnt.

 

Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag der BVV auf Abstufung der Akazienstraße und Übernahme in das bezirkliche Straßennetz, um Tempo 30 anzuordnen.

 

Die unterschiedlichen Geschwindigkeiten in einem vollen (tags) bzw. leeren (nachts) Straßenraum sprechen nicht per se für ein Geschwindigkeitsniveau in Anpassung an den niedrigen Wert.

 

Auch im übergeordneten Straßennetz werden Straßenabschnitte mit Tempo 30 ausgeschildert, wenn verschiedene Kriterien wie Lärmbelästigung tags/nachts, Verkehrssicherheitsbelange (Schulen, Kitas, …) oder Luftschadstoffe die Entscheidung gerichtsfest begründen.

 

Die geschilderten historischen Umstände sind hier nicht bekannt und können nicht nachvollzogen werden.“

 

 
 

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