Drucksache - 0059/XX  

 
 
Betreff: Durch Umorganisation den Ausschluss von Kindern vom Schulmittagessen verhindern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
07.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
07.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.09.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren. mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringliche Beschlussempfehlung
7. Version vom 31.08.2021

Die BVV fasste folgenden Beschluss:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Regelungen (Berliner Schulgesetz und die Grundschulverordnung [GsVO]) dahingehend geändert werden, dass im gebundenen Ganztagsbetrieb eine Teilnahme am Schulmittagessen verpflichtend ist, die Verträge mit dem Caterer vom Bezirksamt geschlossen und die Kosten für den Essensbeitrag vom Amt gegenüber den Eltern festgesetzt werden.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Zwischenzeitlich wurde das Schulgesetz geändert. Im Ergebnis wird nun für jedes Kind in der Grundstufe ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen angeboten, unabhängig davon, ob ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Damit erübrigen sich die hier empfohlenen Änderungen.

 
 

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