Drucksache - 0059/XX
Die BVV fasste folgenden Beschluss: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Regelungen (Berliner Schulgesetz und die Grundschulverordnung [GsVO]) dahingehend geändert werden, dass im gebundenen Ganztagsbetrieb eine Teilnahme am Schulmittagessen verpflichtend ist, die Verträge mit dem Caterer vom Bezirksamt geschlossen und die Kosten für den Essensbeitrag vom Amt gegenüber den Eltern festgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurde das Schulgesetz geändert. Im Ergebnis wird nun für jedes Kind in der Grundstufe ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen angeboten, unabhängig davon, ob ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde. Damit erübrigen sich die hier empfohlenen Änderungen. |
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