Drucksache - 0030/XX  

 
 
Betreff: Haltestellensymbol auf dem Radweg der Haltestelle Kaisereiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
23.01.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2017 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2017 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf dem Fahrradweg in der Schmiljanstraße für den aus Richtung Saarstraße kommenden Radverkehr vor der Bushaltestelle Kaisereiche der Buslinien 186 und 246 ein Haltestellensymbol (Piktogramm) aufgetragen wird, um Radfahrer*innen auf die Haltestelle aufmerksam zu machen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die hierfür zuständige Verkehrslenkung Berlin hat zu dem o.g. Beschluss zwischenzeitlich Stellung genommen.

 

„Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (STVO) zu den §§ 39 bis 43 (IV, Allgemeines über Markierungen, Punkt 7) besagt, dass durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn (hier analog Radweg) der Fahrzeugverkehr (hier analog Radfahrverkehr) lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden kann. Von dieser Möglichkeit ist nur sparsam Gebrauch zu machen.

 

Zur Prüfung der beantragten Maßnahme erfolgte durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine Ortsbesichtigung. Hierbei wurde die Sicherheit der Haltestelle vom Radweg aus geprüft.

 

Die Prüfung ergab, dass die Haltestellenbeschilderung (Zeichen 224 STVO) in der Schmiljanstraße 17 – 18 bereits ab dem Hauseingang Saarstraße 19 (158 Meter vor Beginn der Haltestelle) für die Radfahrer aus der Saarstraße kommend gut sicht- und wahrnehmbar ist.

 

Dies ist für Radfahrende ausreichend, um das Fahrverhalten und die Fahrgeschwin-digkeit  entsprechend anzupassen und auf ein- und aussteigende Fahrgäste zu reagieren. Nach § 20 der Straßenverkehrs-Ordnung darf an Haltestellen, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

 

Aufgrund der Erkenntnisse der Ortsbesichtigung und der rechtlichen Vorgaben sind nach Einschätzung der VLB keine Haltestellenpiktogramme auf dem Radweg erforderlich, da nicht eine schlechte Sichtbarkeit der Haltestellenbeschilderung (Zeichen 224 STVO) der Grund für eine mögliche Behinderung/Gefährdung von Menschen im Haltestellenbereich Schmiljanstraße 17 – 18 ist, sondern das bewusste Fehlverhalten einiger Radfahrender, dem z.B. mit Schwerpunktkontrollen durch die Polizei entgegengewirkt werden kann, da die Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) keine Kontrollen auf Radwegen durchführen dürfen“.

 

 
 

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