Drucksache - 0003/XX
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Gemäß § 42 Abs. 4 der Geschäftsordnung der BVV wird die Ferienzeit der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von dieser bestimmt.
Als Ferienzeit gilt die Zeit vom
20.07.2017 - 01.09.2017
Um Zustimmung wird gebeten.
Als Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung sind im Jahre 2017 vorgesehen:
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