Drucksache - 1970/XIX
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung, zur planungsrechtlichen Absicherung sowie baulichen Herstellung und Finanzierung einer durchgängigen Fuß- und Fahrradverbindung parallel zum Tempelhofer und Mariendorfer Damm eine Machbarkeitsstudie anzufertigen und der BVV zur weiteren Abstimmung vorzulegen. Diese soll insbesondere beinhalten die Darstellung der Möglichkeiten zur Schaffung: - einer Verbindung zwischen Richterstraße und Forddamm bzw. Fritz-Werner-Straße, - einer Verbindung zwischen Ullsteinstraße und Machonstraße, - einer Verbindung zwischen Werderstraße und Ullsteinstraße (einschl. Steg über den Teltowkanal).
Das Bezirksamt berichtet bis zum 21. September 2016 über die zu erwartenden Kosten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Aus dem Stadtentwicklungsamt liegt folgende Stellungnahme vom 26.09.2016 vor:
„Ihr Stellungnahmeersuchen ist ausgerichtet auf die zu berücksichtigenden städtebaulichen Entwicklungskonzepte und planungsrechtlichen Grundlagen. Folgende Abschnitte, die Gegenstand der vorgesehenen Machbarkeitsstudie für durchgängige Fuß- und Fahrradverbindungen sowie die bauliche Herstellung und Finanzierung sein sollen, wurden betrachtet:
Verbindung zwischen Richterstraße und Forddamm bzw. Fritz-Werner-Straße Bereichsentwicklungsplanung (vom Bezirksamt und der BVV beschlossen): Qualifizierung als wichtige Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Kolonie Wild-West (südlich Richterstraße) und Alt-Mariendorf gegenüber Forddamm.
B-Plan XIII-44: Die Kolonie Wild West ist als öffentliche Grünfläche (Dauergartenkolonie) mit Wegen festgesetzt. Die im B-Plan dargestellte Erwerbsgärtnerei existiert nicht mehr, dort steht ein Wohngebäude. Der Durchstich zu Alt-Mariendorf ist in Privatbesitz. Denkbar wäre eine Anbindung der Richterstraße über die öffentliche Grünfläche nach Westen zur Rathausstraße in Höhe Ringstraße oder nach Südosten über den Upstallweg nach Alt-Mariendorf.
Hier wäre mit den Fachabteilungen zu prüfen, ob und wie eine Radwegeverbindung über die berlineigene Fläche realisiert werden kann.
Verbindung zwischen Ullsteinstraße und Machonstraße Bereichsentwicklungsplanung (vom Bezirksamt und der BVV beschlossen): Qualifizierung als wichtige Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Grünanlage an der Ullsteinstraße westlich entlang des Sportgeländes bis zur Markgrafenstraße gegenüber der Einmündung Machonstraße.
B-Plan XIII-111: Der Weg an der Ullsteinstraße ist als Parkanlage dargestellt.
Verbindung zw. Werderstraße und Ullsteinstraße (einschl. Steg über den Bereichsentwicklungsplanung (vom Bezirksamt und der BVV beschlossen): Keine Festlegungen, keine Planungen für einen Steg über den Teltowkanal, jedoch wichtige Fuß- und Radwegverbindungen beidseitig entlang des Teltowkanals zu denen Ergänzungen mit Verbindungen in die Wohnquartiere geschaffen werden sollten. Für einen Steg über den Teltowkanal wäre ein entsprechendes Fachplanverfahren erforderlich. Beim Teltowkanal handelt es sich um eine Bundeswasserstraße.
B-Plan XIII-166: Die direkte Verbindung führt über das Gelände der UFA-Fabrik.
Im Stadtentwicklungsplan Verkehr und im Nebenroutenkonzept des Bezirks sind z.Zt. keine Aussagen in Bezug auf die o. g. Verbindung enthalten.
Eine Verbesserung der Nord-Süd-Radwegverbindung durch den Bezirk ist aus fachlicher Sicht des Stadtentwicklungsamtes dringend geboten.“
Für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie zu einer durchgängigen Fuß- und Fahrradverbindung parallel zum Tempelhofer und Mariendorfer Damm, einschließlich der Errichtung einer neuen Brücke über den Teltowkanal, werden aufgrund der komplexen Anforderungen (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke), nach überschläglicher Ermittlung des erforderlichen Umfangs, ca. 60.000 EURO (brutto incl. MWSt) benötigt, abhängig vom Ergebnis des durchzuführenden Vergabeverfahrens.
Sollte nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie das Thema als „Baumaßnahme“ weiter verfolgt werden, würden für Planungsverfahren (siehe oben Stellungnahme GesSozStadtDez), für die erforderlichen Ingenieurleistungen („Objektplanung“ und „Bauleitung“) sowie für die Bauausführung selbst, weitere Kosten entstehen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt werden können.
Das Straßen- und Grünflächenamt kann diese Machbarkeitsstudie nicht aus seinem Budget zur Gefahrstellenbeseitigung finanzieren.
Auf eine Voranfrage des SGA beim Radverkehrs-Sachbearbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bezüglich einer Finanzierung der Machbarkeitsstudie, bzw. zukünftig der Planungen und Bauausführung, bekam das SGA, soweit es um eine kurzfristige Finanzierung geht, zunächst keine positive Antwort. Das SGA wird das Thema in den kommenden Radverkehrs-Steuerungsrunden mit der Senatsverwaltung erneut ansprechen und im FahrRat bzw. im BVV-Ausschuss über das Ergebnis berichten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |