Drucksache - 1896/XIX
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV vom 15.06.2016 – Drucks.-Nr. 1896/XIX –
Beschlusstext:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
dass die Mauer auf dem Schulhof der Scharmützelsee-GS renoviert wird, da der Balancierparcours nicht mehr benutzt werden kann. Leider konnte noch nicht festgestellt werden zu welchem Grundstück die Mauer gehört. Deshalb fordern wir, dass das geprüft wird und anschließend die Mauer renoviert wird, damit der Balancierparcours wieder benutzbar ist.
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht, die marode Mauer neben dem Schulhof der Scharmützelsee-Grundschule zu renovieren, um den vorhandenen Balancierparcours auf dem Schulgelände wieder nutzen zu können.
Diese Mauer dient der Grundstückseinfriedung und steht laut örtlichem Aufmaß des Fb Geoinformation und Vermessen auf den Nachbargrundstücken. Somit sind grundsätzlich die Eigentümer zur Sanierung bzw. Erneuerung zu eigenen Lasten verpflichtet
Um den zu erwartenden Aufwand zu ermitteln, wird zunächst ein externer Gutachter mit einer Bestandsaufnahme, auch im Sinne einer Beweissicherung, beauftragt. Mit der daraus resultierenden Stellungnahme zum Zustand der Mauer und einer Einschätzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen, werden sodann die benachbarten Eigentümer angeschrieben. Inhalt des Schreibens wird die Aufforderung sein, die entsprechenden Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer definierten Frist zu veranlassen.
Sofern die benachbarten Eigentümer nicht reagieren oder Sanierungen ablehnen, müssen u.U. zivilrechtliche oder ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Umsetzung der Maßnahme als verwaltungstechnisch aufwendig erweisen könnte, da es sich um Wohnungsteileigentum mit einer Vielzahl von Eigentümern handelt. |
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