Drucksache - 1846/XIX  

 
 
Betreff: Kulturlustgarten 2016: Hat das Bezirksamt den Worten auch Taten folgen lassen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Antwort Gr. Anfrage BV Rauchfuß 20.04._ Kulturlustgarten

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.)    In seiner Beantwortung der Drucks.-Nr. 1386/XIX aus dem März 2015 hatte das Bezirksamt darauf verwiesen, dass „ein nachhaltiges und anspruchsvolles Veranstaltungskonzept“ als Ersatz für den bereits 2015 entfallenen Kulturlustgarten „erst in 2016 zur Durchführung gelangen kann“.  Wie sieht das Konzept für 2016 aus?

 

2.)    Wann also an welchem Wochenende in diesem Jahr wird das Konzept zur Durchführung gelangen und wann kann mit einer Ankündigung und einer Einladung gerechnet werden?

 

3.)    Mit wie vielen Besucherinnen und Besuchern plant das Bezirksamt derzeit?

 

4.)    Inwieweit wird das Bezirksamt mit dem neuen Konzept außerdem seinem 2015 formulierten Anspruch gerecht, die Veranstaltung nicht „ausschließlich unter dem Gesichtspunkt von Besucherzahlen“ zu konzipieren, sondern den Blick „eher auf zielgruppenadäquate Angebote und anspruchsvolle Umsetzung“ zu richten?

 

5.)    Welche Zielgruppen wurden in die Planungen einbezogen und welche für diese Gruppen adäquaten Angebote sind vorgesehen? 

 

6.)    Warum wurden den Fachausschüssen nicht wie angekündigt erste Planungsergebnisse bereits Ende 2015 dargestellt?

 

7.)    Mit Verweis darauf, dass der Veranstaltungstitel Kulturlustgarten „untrennbar mit dem Bezirk Tempelhof und später Tempelhof-Schöneberg verbunden ist“, hatte das Bezirksamt laut eigener Aussage den Veranstalter des 32. Internationalen Kulturlustgartens im Volkspark Wittenau aufgefordert, diesen Veranstaltungstitel nicht zu verwenden. Hat das Bezirksamt mittlerweile eine Rückmeldung bekommen, die über die Eingangsbestätigung vom 13.02.2015 hinausgeht, bzw. wurden weitere Schritte unternommen, den Veranstalter zu kontaktieren?

 

8.)    Besteht trotz der weitreichenden Ankündigungen des Bezirksamts aus dem März 2015 aus Sicht des Bezirksamts noch ein Restrisiko, dass auch im Jahr 2016 kein alternatives Angebot für den Kulturlustgarten durchgeführt wird? 

 

 
 

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