Drucksache - 1777/XIX  

 
 
Betreff: Möglichkeiten zur Erweiterung des Winterfeldtmarktes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUAusschuss für Verkehr und Grünflächen
  Rimmler, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
22.02.2016 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2016 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Erweiterung des Winterfeldtmarktes nach Süden in den Bereich des jetzigen Restgrüns bis zur St. Matthias-Kirche möglich ist.

Gegenstand der Prüfung sollen sein:

 

  1. Ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, welche Ausweisung für das vorstehend genannte Ziel notwendig ist und in welchem Zeitrahmen geändertes Planungsrecht möglich wäre.

 

  1. Ob eine Erweiterung des Marktes lediglich im kreisförmigen Mittelteil der Anlage oder auch im bisher mauerumsäumten Pflanzbereich zweckmäßig wäre.

 

  1. Wie eine Neugestaltung der Fläche als Marktbereich erfolgen müsste, damit einerseits der Baumbestand nicht gefährdet wird und andererseits eine städtebaulich akzeptable Lösung für die erweiterte Platzfläche gegeben ist.

 

  1. Wo die bisherigen Metallbänke auf der Platzfläche neu installiert und ggf. durch zusätzliche Bänke ergänzt werden können.

 

  1. Mit welchen Kosten bei einer kleinen Lösung im kreisförmigen Mittelteil bzw. bei einer großen Lösung incl. der Pflanzbereiche zu rechnen ist.

 

  1. Welche zusätzlichen Einnahmen bei einer Vollvermietung der neuen Flächen jährlich erzielbar sind.

 

Im Rahmen der Prüfung sollte auch ein Dialog mit der Kirchengemeinde erfolgen, inwieweit dort bestehende Umgestaltungswünsche der kircheneigenen Flächen mit einer möglichen Umgestaltung der bezirkseigenen Flächen abgestimmt werden können.

 

Der BVV ist bis 30.6.2016 Bericht zu erstatten.

 

 
 

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