Drucksache - 1730/XIX
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Begründung
zu a)
Die Bezirksregionenprofile (BZRP) stellen in Berlin einen wesentlichen Baustein für die Umsetzung der Sozialraumorientierung dar, indem sie als qualifizierte und integrierte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für das ressort- und ebenenübergreifende Arbeiten in der Verwaltung dienen. Sie ersetzen dabei jedoch nicht die spezifischen Fachplanungen, sondern stellen vielmehr ein fachlich abgestimmtes „Blitzlicht“ auf die Region dar, auf dessen Grundlage gemeinsame Ziele und konkrete Maßnahmen entwickelt und beschlossen werden können.
BZRP werden auf der Ebene der Bezirksregionen (Gliederungsebene innerhalb der Lebensweltlich orientierten Räume) gebildet und haben das Ziel, eine verbesserte sozialräumliche Steuerung zu ermöglichen, indem sie die spezifischen Stärken und Schwächen eines Stadtteils bzw. einer Bezirksregion sichtbar machen. Dementsprechend bedeutsam ist ihre Rolle bei der Ermittlung der für eine positive Quartiersentwicklung benötigten Finanzmittel, da sie zu einer zeitlichen, räumlichen und sachlichen Prioritätensetzung beitragen und somit die innerbezirkliche Mittelverteilung optimieren.
BZRP bestehen aus einem Analyseteil (Beschreibung und Bewertung verbindlich vorgegebener Kernindikatoren, sog. "Mindestbeschreibungsmerkmale") und einem konzeptionellen Teil (Ziele und Maßnahmen) und werden ämterübergreifend und stufenweise erarbeitet. An dem Erarbeitungsprozess sind neben den jeweiligen Fachverwaltungen auch die lokalen Akteure, sowie die Bewohnerschaft zu beteiligen.
Um die (überbezirkliche) Vergleichbarkeit zu erleichtern, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) eine einheitliche Gliederung vorgegeben, die jedoch auch vorsieht, bereits bestehende Elemente aus sog. "Stadtteilportraits" oder ähnlichem mit einzubeziehen. Darüber hinaus können und sollen die BZRP um weitere Datensätze, die von bezirksspezifischer Relevanz sind, ergänzt werden.
Die Bezirksregionenprofile sollen regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Der vorliegende konzeptionelle Teil des BZRP für die Region Tempelhof wurde am 24.09.15 durch die Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung (AG SRO) einstimmig beschlossen.
Im BZRP Tempelhof Teil 2 sind die Inhalte der Werkstattgespräche, welche die OE SPK mit den Fachämtern geführt hat, eingeflossen. Neben der Kurzzusammenfassung wichtiger Merkmale und Kennzahlen sind Entwicklungsperspektiven für die Region, Ziele und Sozialraumbezüge der Fachämter sowie ämterübergreifende Ziele und Maßnahmen aufgeführt und erläutert. In einer Tabelle unter Punkt 5 wurden aus diesen empfohlene Ziele und Maßnahmen zur weiteren Abstimmung durch die politische Ebene zusammengetragen.
Am 10.10.2015 erfolgte die Bürgerbeteiligung zum BZRP in Form einer Planungszelle als Ideenwerkstatt. Im Rahmen dieser Tagesveranstaltung wurden knapp 30 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus der Bezirksregion Tempelhof an der Diskussion über das BZRP und an der Entwicklung von Ideen und Vorschlägen beteiligt. Die Dokumentation der Ideenwerkstatt „Zuhause in Tempelhof“ ist Bestandteil dieser Vorlage.
zu b)
Im BZRP Tempelhof Teil 2 sind empfohlene Ziele und Maßnahmen zur weiteren Abstimmung durch die politische Ebene aufgeführt. Die OE SPK wird nunmehr beauftragt, in Abstimmung mit der AG SRO Maßnahmenblätter zur Konkretisierung der ämterübergreifenden Ziele aus dem BZRP Teil 2 und der Bürgerbeteiligung zu erarbeiten und diese bis August 2016 dem Bezirksamt zur Entscheidung vorzulegen. Diese Maßnahmenblätter sollen mindestens folgende Punkte beinhalten: Maßnahme, Ziel, Beschreibung der Maßnahme, Zuständigkeit, Umsetzungsschritte, Zeithorizont, Kosten, mögliche Finanzierung, ggf. Vorschlag zur Priorisierung.
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