Drucksache - 1685/XIX  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Rechnungsprüfung Beratung
21.01.2016 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Rechnung Einzelpläne 31-59 Tabelle 300 Teil 1
Rechnung Einzelpläne 31-59 Tabelle 300 Teil 2
Rechnungen über die Einzelpläne 31-59 Tabelle 301
Kassenmäßiger Abschluss_Haushaltsabschluss
Vermögensnachweise, Liste V1-V6
Vermögenskonten Liste V7
Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse
Rechnungsübersicht Tabelle 302
Nachweisung der höheren & neuen Ausgaben gg. de, HH-Plan, untergliedert nach Einzelplänen_Tabelle 312
Nachweisung der Kassenreste_Tabelle 320
Zusammenstellung der Mehr- u. Minderbeträge_Tabelle 332
Gruppierungsübersicht Einnahmen & Ausgaben nach Arten_Tabelle 340
Nachweisung d. aufgrund v. Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen
Übersicht d. über- & außerplanmäßigen Ausgaben & ihre Begründung
Übersicht d. aufgrund v. über- & außerplanm. Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen & ihre Begründung
Bilanzen & Gewinn- & Verlustrechnung d. Kitas Berlin Süd-West Eigenbetrieb v. Berlin
Beschlussempfehlung
Anlage/Erläuterung zur BE 1685_XIX
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgenden Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen:                überwiesen:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die planungsrechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen bei zukünftig auszuweisenden Gewerbegebieten (z.B. alte Kasernen Papestraße) verhindert werden kann, dass große Flächenanteile durch kommerzielle Sport- und Freizeitnutzungen belegt werden und die politische Zielsetzung der Ansiedlung von handwerklichen Dienstleistungs-, Produktions- und Verarbeitungsbetrieben damit in Teilen unterlaufen wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Eine Möglichkeit ist, nach § 1 Abs. 4 BauNVO Baugebiete nach Art der zulässigen Nutzung, nach Art der Betriebe und Anlagen und deren besonderen Bedürfnissen und Eigenschaften zu gliedern. Die Gliederung nach den genannten Merkmalen gibt die Möglichkeit der räumlichen Verteilung artverwandter, sich ergänzender oder auch miteinander verträglicher Nutzungen, Betriebe oder Anlagen innerhalb eines Baugebietes; die Baugebiete werden „in sich“ gegliedert. Des Weiteren kann nach § 1 Abs. 5 BauNVO festgesetzt werden, dass bestimmte Arten von Nutzungen, die nach den §§ 2 bis 9 und 13 BauNVO (Gebietstypen) allgemein zulässig sind, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt.

 

Ein Beispiel hierfür ist der im Verfahren befindliche Bebauungsplan 7-80 „Marienpark“ für ein Teilgebiet des Gewerbegebietes an der Lankwitzer Straße in Mariendorf. Während die nördlich angrenzenden Teilflächen überwiegend für Logistikunternehmen genutzt werden, soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein innovativer Produktionsstandort mit kleinteiligem Gewerbe und ergänzenden Nutzungen entstehen. Hierbei ist für Teile des Baugebietes die Einschränkung bzw. der Ausschluss von Anlagen für sportliche Zwecke nach § 1 Abs. 5 BauNVO sowie eine Gliederung nach § 1 Abs. 4 BauNVO für kleinere Handwerksbetriebe geplant.

 

Weiterhin soll im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 7-76 (Nahmitzer Damm) ein kleinteiliger Gewerbepark für produzierende und verarbeitende Gewerbebetriebe unter allgemeinem Ausschluss von Einzelhandelbetrieben entwickelt werden. Einzelhandelsgeschäfte/Verkaufsstellen als Nutzungsunterart der Gewerbebetriebe aller Art gemäß § 8 (2) Ziffer 1 BauNVO sind ausnahmsweise zulässig, beschränkt auf Artikel, die mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden bzw. in einer Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen (Handel mit Werkstatt, Handwerksbedarf, -handel) und dessen Summe an Verkaufs- und Ausstellungsfläche der Geschossfläche des Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetriebs deutlich untergeordnet ist. Weiterhin sollen, um die Ansiedlung von produzierenden und verarbeitenden Gewerbebetrieben und damit auch Handwerksbetrieben zu fördern, Anlagen für sportliche Zwecke sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungsstätten gem. § 1 Abs. 9 BauNVO ausgeschlossen werden.

 

 

 
 

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