Drucksache - 1670/XIX  

 
 
Betreff: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. 1 Neuntes ÄndG vom 16.05.2014 (GVBl. S. 122)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 06.10.2015

Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann.

 

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

 

a)                 drei Bezirksverordneten

b)                 einem/r Vertreter_in der Gewerkschaften

c)                 drei Vertretern_innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

d)zwei Vertretern_innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

 

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

 

Bezirksverordnete (§ 34 Abs. 3 a) AZG)

 

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wird durch die Bezirksverordnetenversammlung veranlasst.

 

 

Folgende Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung

 

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3 b) AZG)        Vorschlag Mitglied

 

Deutscher GewerkschaftsbundHerr

Berlin-BrandenburgUlrich Rautenberg

als Stellvertretendes Mitglied

Herr

Michael Borka

 

dbbHerr

beamtenbund und tarifunion berlinDieter Dahl

 

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3 c) AZG)          Vorschlag Mitglied

 

AWO KreisverbandFrau

Südwest e.V.Marion Kurze

 

DiakonieHerr

Berlin-Brandenburg-Matthias Altfeld

Schlesische Oberlausitz

 

DER PARITÄTISCHEHerr

BERLINClaus Görigk

 

Deutsches Rotes KreuzHerr

KV Berlin Schöneberg-Wilmersdorf e.V.Sebastian Wegner

 

UNIONHILFSWERKHerr

Landesverband Berlin e.V.Manfred Röseler

 

als Stellvertretendes Mitglied

Frau

Anita Kümmel

 

Sozialverband VdKFrau

Berlin-Brandenburg e.V.Ariane Rausch

 

als Stellvertretendes Mitglied

Herr

Hans-Joachim Kobert

 


Organisationen (§ 34 Abs. 3 d) AZG)              Vorschlag Mitglied

 

Ausländer Mit Uns e.V.Herr

Hermann Mildner

 

als Stellvertretendes Mitglied

Frau

Heidemarie Buntrock

 

Assyrische Union Herr

Berlin e.V.Ulrich Krüger

 

 
 

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