Drucksache - 1654/XIX
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Das Bezirksamt bittet,
die vorgelegten Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis einschließlich 11.07.2014 statt.
Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.
Als Abwägungsentwurf wurden redaktionelle Änderungen der Begründung vorgenommen.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. IS. 1474)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2015 (GVBl.S.283)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Nov. 2011 (GVBl. S. 693)
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