Drucksache - 1591/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich über den Rat der Bürgermeister für eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen für die Wohnungsaufsicht und der Zweckentfremdungsverordnung einzusetzen. Damit sollen Auflagen erleichtert werden, die sich gegen offensichtlich gezielte Vernachlässigung von Wohngebäuden, Überbelegung und Herbeiführung von chaotischen Zuständen in den Wohngebäuden richten.
Angesichts eines Anwachsens dieses Phänomens in Berlin sollte auch geprüft werden, ob bei dem Senat ein Fonds für „Ersatzvornahmen“ eingerichtet werden kann, auf den Bezirke im Notfall zurückgreifen können.
Die BVV ersucht ferner das Bezirksamt, bei der derzeitigen Erarbeitung des Doppelhaushalts 2016/2017 in den Stellenplänen eine personelle Verstärkung in den Bereichen Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung zu prüfen. Um rechtssichere Verfahren im oben genannten Sinne durchzuführen, wäre dies dringend geboten.
Begründung:
Die Erfahrungen mit dem Agieren des Eigentümers in der Grunewaldstraße 87 und die Bemühungen des Bezirksamt eine Änderung zu erreichen, haben gezeigt, dass das rechtliche Instrumentarium angepasst werden. Gleichzeitig hat des Bezirksamt bei öffentlichen Äußerungen wiederholt auf finanzielle Probleme und personelle Engpässe für derartige Aufgaben hingewiesen.
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