Drucksache - 1590/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 15.07.2015 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zu 1. Es wurden zwei Erschließungsvarianten verkehrsgutachterlich geprüft (Hoffmann-Leichter vom 28.09.2015):
Beide Varianten sind aus verkehrs- und schalltechnischer Sicht verträglich. Um jedoch die Bewohner in der heute verkehrsruhigen Eythstraße nicht zu belasten, wurde der Erschließung nur über die Bessemerstraße (Ver- und Entsorgungsfahrzeuge über die Eythstraße) der Vorzug gegeben (Variante 2).
Die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Verkehrsknoten (Bessemer-/Eythstraße und Eyth-straße/Alboinplatz) wurde im Verkehrsgutachten nachgewiesen. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Bessemerstraße/Eythstraße, Eythstraße/Domnauer Straße und an der Ein-/Ausfahrt Bessemerstraße ist gemäß Verkehrsgutachten für das prognostizierte Verkehrsaufkommen gut ausgelegt.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität wie z. B. geschlossene Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeit für Pedelecs, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Abstellanlagen für Carsharing zu realisieren.
Zu 2. Vom Vorhabenträger werden die errechneten Kosten für Schulfolgebedarf im Rahmen der Anwendung des Berliner Modells in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro – hier bauliche Erweiterung der Lindenhofgrundschule zu einer Dreizügigkeit – übernommen. Das Bezirksamt hat die Erweiterung der Lindenhofgrundschule im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung und die finanzielle Vorprüfung der Investitionsmaßnahme am 19. April 2016 beschlossen. Eine Kita wird in das Vorhaben integriert. Auch dies wird in dem im weiteren Verfahren abzuschließenden Durchführungsvertrag vereinbart werden.
Zu 3. Auf den Freiflächen des Vorhabengrundstücks werden private Spielplatzflächen gemäß BauO Bln angelegt mit insgesamt 1820m² (auch für ältere Kinder). Darüber hinaus wird in Abstimmung mit dem FB Grün ein finanzieller Beitrag für die Erweiterung und Sanierung des öffentlichen Spielplatzes am Alboinplatz entrichtet. Eine Konkretisierung der Vereinbarungen hierüber und die Kosten erfolgt im Durchführungsvertrag.
Zu 4. Ein wirksamer Biotopverbund ist in diesem Bereich nur bedingt möglich, da die Fläche als Feuerwehrzu-/-umfahrt funktional belegt ist. Damit dürfen auf Flächen, die als Feuerwehrzu-/umfahrt dienen, keine Einzelgehölze bzw. Hecken gepflanzt oder sonstige die Bewegung behindernde Strukturen geschaffen werden. Die Freiflächenplanung sieht die intensive Begrünung der vorhandenen Mauer vor, so dass Kleinlebewesen hier Schutz finden können. Zudem werden die nicht befestigten Flächen so mit Gräsern und niedrigen Stauden bepflanzt sowie mit mineralischem Material bedeckt, dass einerseits die Bewegungsfreiheit der Feuerwehr nicht eingeschränkt wird, andererseits aber Biotopverbindungsfunktionen aufrechterhalten bleiben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird außerdem eine Anpflanzung mit Sträuchern entlang der südlichen Grundstücksgrenze möglich sein, die der Biotopverbindung dient. Geplante Pflanzungen im Bereich der Feuerwehrzu- und umfahrt werden im weiteren Verfahren mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Freiflächenplanung wird als Anlage zum Durchführungsvertrag verbindlich geregelt. Die für den Wegfall des Wäldchens anzusetzende Kompensation erfolgt unabhängig von dem Be-bauungsplanverfahren nach Maßgabe des LWaldG Bln in Kombination mit dem Leitfaden 'Wald-umwandlung und Waldausgleich im Land Berlin'.
Die Bäume sind ebenfalls unabhängig vom Bebauungsplan nach der Baumschutzverordnung Berlin auszugleichen. Demnach sind 38 Ersatzbaumpflanzungen notwendig. Die Anpflanzung wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch eine textliche Festsetzung gesichert. Der Vorhabenträger möchte darüber hinaus möglichst viele Neupflanzungen im Vorhabengebiet unterbringen.
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