Drucksache - 1590/XIX  

 
 
Betreff: Eckpunkte der Weiterentwicklung des Bebauungsplans 7-65ve ("Wohnquartier Alboinpark")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung fasste auf ihrer Sitzung am 15.07.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die Verkehrserschließung, soweit sie den motorisierten Verkehr betrifft, hat die angrenzenden Wohngebiete zu berücksichtigen und wird ausschließlich über die Bessemerstraße realisiert. Eine Nutzung der Eythstraße (Röblingstraße) ist ebenso auszuschließen wie eine durch das Bauvorhaben induzierte Verlegung der Bushaltestelle im Wendekreis Eythstraße. Die Leistungsfähigkeiten und notwendigen Umbauten der angrenzenden Verkehrsknoten (Bessemer-/Eythstraße und Eythstraße/Alboinplatz) sind nachzuweisen und vom Investor zu tragen. Der Vorhabenträger ist aufgefordert, im Rahmen des Vorhabens Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität wie geschlossene Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeit für Pedelecs, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Abstellanlagen für Carsharing zu realisieren.

 

  1. Die Beiträge des Projektentwicklers zur Erschließung und zur sozialen Infrastruktur werden in Anlehnung an das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ermittelt. Die Beiträge sollen in erster Linie der Stärkung des Schulstandorts Lindenhofschule sowie der Kita- und Hortbetreuung in näheren Umfeld des Bauvorhabens dienen, da vom Bauvorhaben erkennbar eine Nachfrage-Erhöhung für die in der Umgebung vorhanden Infrastruktureinrichtungen ausgeht.

 

  1. Auf dem Grundstück des Vorhabenträgers sind ausreichend attraktive Spielmöglichkeiten für Kinder vorzusehen.

 

  1. Im Bereich Eythstraße / Röblingstraße ist eine ausreichend dimensionierte Biotopverbindung zwischen den Flächen der ehemaligen Anschlussbahn Bessemerstraße (sogenannter „Schwarzer Weg“) und den Grünflächen im Innenbereich des Vorhabens sicher zu stellen.


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zu 1.

Es wurden zwei Erschließungsvarianten verkehrsgutachterlich geprüft (Hoffmann-Leichter vom 28.09.2015):

  • Erschließungsvariante 1 mit einer Ein- und Ausfahrt an der Bessemerstraße und einer zusätzlichen Ausfahrt an der Eythstraße
  • Erschließungsvariante 2 mit einer alleinigen Ein- und Ausfahrt an der Bessemerstraße.

 

Beide Varianten sind aus verkehrs- und schalltechnischer Sicht verträglich. Um jedoch die Bewohner in der heute verkehrsruhigen Eythstraße nicht zu belasten, wurde der Erschließung nur über die Bessemerstraße (Ver- und Entsorgungsfahrzeuge über die Eythstraße) der Vorzug gegeben (Variante 2).

 

Die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Verkehrsknoten (Bessemer-/Eythstraße und Eyth-straße/Alboinplatz) wurde im Verkehrsgutachten nachgewiesen. Die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Bessemerstraße/Eythstraße, Eythstraße/Domnauer Straße und an der Ein-/Ausfahrt Bessemerstraße ist gemäß Verkehrsgutachten für das prognostizierte Verkehrsaufkommen gut ausgelegt.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität wie z. B. geschlossene Fahrradstellplätze mit Lademöglichkeit für Pedelecs, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Abstellanlagen für Carsharing zu realisieren.

 

Zu 2.

Vom Vorhabenträger werden die errechneten Kosten für Schulfolgebedarf im Rahmen der Anwendung des Berliner Modells in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro – hier bauliche Erweiterung der Lindenhofgrundschule zu einer Dreizügigkeit – übernommen. Das Bezirksamt hat die Erweiterung der Lindenhofgrundschule im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung und die finanzielle Vorprüfung der Investitionsmaßnahme am 19. April 2016 beschlossen. Eine Kita wird in das Vorhaben integriert. Auch dies wird in dem im weiteren Verfahren abzuschließenden Durchführungsvertrag vereinbart werden.

 

Zu 3.

Auf den Freiflächen des Vorhabengrundstücks werden private Spielplatzflächen gemäß BauO Bln angelegt mit insgesamt 1820m² (auch für ältere Kinder). Darüber hinaus wird in Abstimmung mit dem FB Grün ein finanzieller Beitrag für die Erweiterung und Sanierung des öffentlichen Spielplatzes am Alboinplatz entrichtet. Eine Konkretisierung der Vereinbarungen hierüber und die Kosten erfolgt im Durchführungsvertrag.

 

Zu 4.

Ein wirksamer Biotopverbund ist in diesem Bereich nur bedingt möglich, da die Fläche als Feuerwehrzu-/-umfahrt funktional belegt ist. Damit dürfen auf Flächen, die als Feuerwehrzu-/umfahrt dienen, keine Einzelgehölze bzw. Hecken gepflanzt oder sonstige die Bewegung behindernde Strukturen geschaffen werden. Die Freiflächenplanung sieht die intensive Begrünung der vorhandenen Mauer vor, so dass Kleinlebewesen hier Schutz finden können. Zudem werden die nicht befestigten Flächen so mit Gräsern und niedrigen Stauden bepflanzt sowie mit mineralischem Material bedeckt, dass einerseits die Bewegungsfreiheit der Feuerwehr nicht eingeschränkt wird, andererseits aber Biotopverbindungsfunktionen aufrechterhalten bleiben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird außerdem eine Anpflanzung mit Sträuchern entlang der südlichen Grundstücksgrenze möglich sein, die der Biotopverbindung dient. Geplante Pflanzungen im Bereich der Feuerwehrzu- und umfahrt werden im weiteren Verfahren mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Freiflächenplanung wird als Anlage zum Durchführungsvertrag verbindlich geregelt.

Die für den Wegfall des Wäldchens anzusetzende Kompensation erfolgt unabhängig von dem Be-bauungsplanverfahren nach Maßgabe des LWaldG Bln in Kombination mit dem Leitfaden 'Wald-umwandlung und Waldausgleich im Land Berlin'.

 

Die Bäume sind ebenfalls unabhängig vom Bebauungsplan nach der Baumschutzverordnung Berlin auszugleichen. Demnach sind 38 Ersatzbaumpflanzungen notwendig. Die Anpflanzung wird im vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch eine textliche Festsetzung gesichert. Der Vorhabenträger möchte darüber hinaus möglichst viele Neupflanzungen im Vorhabengebiet unterbringen.

 

 

 
 

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