Drucksache - 1529/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei dem Senat, respektive der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dafür einzusetzen, dass die Ausländerbehörde Berlin vorhandene Ermessensspielräume bei der Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bzw. der Aufenthaltsgewährung großzügig nutzt, wenn die geflüchteten Menschen sich in Deutschland in einer Berufsausbildung (dual, betrieblich oder schulische Berufsausbildung in einer Berufs[fach]schule) oder kurz vor dem Schulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule (MSA, Abitur) befinden.
Darüber hinaus soll das Land Berlin Initiativen im Bundesrat unterstützen oder selbst einbringen, die dazu führen, dass (jungen) Asylbewerber/-innen für die Dauer einer Berufsausbildung sowie nach der Ausbildung, wenn die Azubis eine Arbeitsstelle bekommen, eine zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung gewährt wird.
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