Drucksache - 1489/XIX  

 
 
Betreff: Konsolidierungsziele bestimmen, Zeitplan festlegen, Maßnahmen umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
06.05.2015 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
20.05.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 20.5.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, kurzfristig Ziele der haushaltspolitischen Konsolidierung festzulegen und die hier notwendigen (finanzpolitischen) Maßnahmen zu beschreiben und einen Zeitplan für die Umsetzung zu erstellen. 

Das Bezirksamt wird hierzu konkret ersucht: 

  1.      Stellenbesetzungen mit Priorität voranzutreiben, die im Rahmen der Kosten-

Leistungsrechnung für die Mengenerfassung, ferner für die KLR grundsätzlich und darüber hinaus für die Einwerbung von Drittmitteln von Bedeutung sind.

  1.      Die Mengenerfassungen der Produkte in den Abteilungen regelmäßig

kontrollieren zu lassen und Maßnahmen der Steuerung zu ergreifen. Insbesondere sind gravierende Fehlmengen durch Personalausfall im Bezirksamt zu beraten, um Maßnahmen der ergreifen zu können, Ziel- und Servicevereinbarungen abzuschließen und die Verantwortung von Mengenerfassungen deutlich hervorzuheben.

  1.      Overheadkosten (insbesondere Amtsumlagen und Infrastrukturkosten) auf ihre

verursachungsgerechte Verbuchung und Angemessenheit im Bezirkevergleich hin zu überprüfen.

  1.      Möglichkeiten von Mehrfachnutzungen bestehender Einrichtungen und

Gebäude zu überprüfen und Flächenverdichtungspotenziale zu ermitteln.

  1.      Produkt- und budgetierungsrelevante Zwischennutzungen für leerstehende

Gebäude und Flächen zu ermitteln.

  1.      Die Mittel der baulichen Unterhaltung danach abzuprüfen, ob sie

werterhaltender oder wertverbessernder Natur sind, d.h. ob sie direkt die Produkte belasten oder ob die Ausgaben über Zuschreibungen in das Anlagevermögen eingehen können.

  1.      Gutachten in Auftrag zu geben, die die Wiederbeschaffungswerte des

bezirklichen Anlagevermögens sukzessive und systematisch überprüfen und Korrekturen für Wertminderungen dem Bezirksamt empfehlen.

  1.      Ein Vorschlagswesen zu etablieren, das Vorschläge für effizientere

Betriebsabläufe, Sparmaßnahmen und Maßnahmen zur Budgetverbesserung belohnt.

  1.      Weitere Maßnahmen der finanzpolitischen Konsolidierung zu ermitteln.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §15 BezVerwG im Rahmen einer gesetzten haushaltspolitischen Rede noch vor der Sommerpause 2015 umfassend zu informieren und die Maßnahme im kommentierten Kosten-Leistungs-Bericht zusammenzufassen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 14.7.2015 die Beantwortung der Fragen an den Hauptausschuss weitergeleitet. Weiterhin hat die Bezirksbürgermeisterin die Fragen in einer haushaltspolitischen Rede am 15.7.2015 beantwortet.

 

Das Bezirksamt sieht die Drucksache als erledigt an.

 

 

 
 

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