Drucksache - 1484/XIX  

 
 
Betreff: Bericht über die Sportstättenvergabe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Kenntnisnahme
12.05.2015 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
08.03.2016 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
20.05.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, einen halbjährlichen Tätigkeitsbericht über die Sportstättenvergabe vorzulegen. Dieser soll immer zeitnah zum Beginn des jeweils neuen Vergabezeitraums (Sommer- / Winterhalbjahr) erfolgen.

Der Bericht soll insbesondere folgende Angaben beinhalten:

 

1.Statistische Angaben (jeweils für gedeckte u. ungedeckte Sportanlagen)

 

a) beantragte Sportzeiten im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Kapazitäten

b) vergebene Sportzeiten

c) abgelehnte Anträge

 

2.Statistische Angaben über Entwicklung zum vorherigen Vergabezeitraum

 

a) Verhältnis: Fortschreibung von bisherigen Bewilligungen zu „Neuvergaben“

b) Ablehnungen von im alten Zeitraum bewilligten Zeiten

 

3.Kurzer Bericht über wichtige Entwicklungen bei den Anträgen, Bewilligungen und Ablehnungen, der eingeht auf

a) die jeweiligen verschiedenen Arten von Antragstellern

b) häufig betroffene Sportarten und Altersgruppen

c) Anträge von Frauen- und Mädchensportgruppen

d) häufig verwendete Begründungen für Vergabeentscheidungen bei Konkurrenzentscheidungen

4. ggf. Information über aktuelle Widerspruchsverfahren und Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit Vergabeentscheidungen (ggf. auch für vorherige Vergabezeiträume)

 

5. ggf. Darstellung von grundsätzlichen Ermessensentscheidungen des Bezirksamts (z.B. Präzedenzentscheidungen)

 

Der Bericht soll erstmals für die Vergabeentscheidungen für das Winterhalbjahr 2015/2016 vorgelegt werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Im Vorfeld der Beantwortung der Drucksache Nr. 1484/XIX – Bericht über die Sportstättenvergabe – hat ein Gespräch mit den sportpolitischen Sprechern der Fraktionen sowie dem Leiter des Fachbereiches Sport und seiner Stellvertreterin stattgefunden. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass die meisten erbetenen Angaben entweder mit einem nicht zu vertretenden Aufwand, der dann auch nicht zu aussagekräftigen Analysen geführt hätte, oder aber auch gar nicht zur Verfügung gestellt hätte werden können, da bestimmte nachgefragte Angaben generell nicht vorliegen. Es wurde vereinbart, erbetene Angaben mit Schätzwerten zu belegen und wenn möglich, Begründungen anzufügen sowie Punkte, zu denen keine Angaben möglich sind, entsprechend zu deklarieren.

 

Zu 1. a) bis c)

Es wurden ca. 750 Antragsformulare mit insges. ca. 3.500 Trainingszeiten eingereicht. Dabei kann 1 Antragsformular von 1 bis zu 20 Trainingszeiten beinhalten, da pro Sportanlage pro Tag 4 Nutzungszeiten, also wöchentlich 20 Nutzungszeiten, beantragt werden können. Die täglichen Trainingszeiten sind jeweils von

  • 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr
  • 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr
  • 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

festgelegt.

 

Der Bezirk verfügt über insgesamt 142 gedeckte und ungedeckte Sportanlagen, die eine Kapazität von 2.840 Trainingszeiten haben. Die zur Verfügung stehenden Trainingszeiten werden im Winterhalbjahr fast vollständig benötigt und vergeben, nur vereinzelte Zeiten sind nach der Vergabe noch frei. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier alle Sportanlagen des Bezirks in die Betrachtung einbezogen worden sind: die sogenannten „Wettkampfhallen“, die in der Regel immer stark nachgefragt sind, als auch kleine „Gymnastikhallen“, die in der Regel weniger nachgefragt sind. Auch wurde nicht berücksichtigt, dass nicht alle Hallen für alle Sportarten geeignet sind. Z.B. muss beim Trampolinspringen eine entsprechende Hallendeckenhöhe, bei den klassischen Hallenballsportarten eine entsprechend große Hallenfläche und bei den Rollsportarten ein entsprechender Hallenboden gegeben sein. Dies sind nur Beispiele und stellen keine abschließende Auflistung dar.

Werden die geschätzten beantragten Trainingszeiten und die Kapazitäten der bezirklichen Sportanlagen gegenübergestellt, so ergibt sich eine Ablehnungsquote von ca. 20 %.

 

Zu 2. a) bis b):

Hier kann nur die jeweilige Vergabe des vorangegangenen Winter- bzw. Sommerhalbjahres als Vergleich herangezogen werden, da die Belegung der Sportanlagen in den Halbjahren jeweils stark abweicht. Im Winterhalbjahr sind die Leichtathleten, Hockeyspieler und die „kleinen“ Fußballer zusätzlich in den Sporthallen unterzubringen. Dies entfällt in den Sommerhalbjahren, da diese Sportarten dann auf den ungedeckten Sportanlagen ausgeübt werden.

Die „Neuvergaben“ zulasten bisheriger Bewilligungen sind eher zu vernachlässigen, da „alteingesessene langjährige Nutzer“ ihre Zeiten generell behalten. Eine Veränderung wäre z.B. vorstellbar, wenn sich die Anzahl der Mannschaften des bisherigen Nutzers verringert hat und damit ein „Status Quo“ nicht gerechtfertigt ist.

 

Zu 3.

a) Bei der Mehrzahl der Antragsteller handelt es sich um Sportorganisationen, die die Anerkennung der Sportförderungswürdigkeit besitzen. Vereinzelt beantragen auch Oberschulen Zeiten nach 16.00 Uhr sowie Hochschulen und sonstige Nutzer. Letztere sind eher die Ausnahme.

b) Hier können keine auffälligen Tendenzen genannt werden. Es betrifft alle Sportarten und Altersgruppen gleichermaßen.

c) Hier kann keine Aussage getroffen werden, da die Anträge nicht getrennt nach Geschlechtern eingehen bzw. Übungsgruppen keinem Geschlecht zugeordnet werden.

d) Die Begründungen bei konkurrierenden Anträgen basieren ausschließlich auf den in Nr. 4 Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) genannten Vergabegrundsätzen.

 

Zu 4.

Bei der Vergabe für das Winterhalbjahr 2015/2016 sind insgesamt 12 Widersprüche von 6 Vereinen erhoben worden. Nach erfolgter Begründung der Ablehnungen durch das Sportamt sind davon 5 akzeptiert worden, 1 Widerspruch konnte abgeholfen werden. Gerichtsanhängig waren 6 Fälle, von denen 4 neu beschieden werden mussten.

 

Zu 5.

Hier wird nochmals auf die Nr. 4 SPAN – Vergabegrundsätze – verwiesen

 
 

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