Drucksache - 1438/XIX  

 
 
Betreff: Entschließung zum Neubau der Gustav-Heinemann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV IckesBezirksverordneter PIRATEN
  Ickes, Michael
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.05.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag

 

Die BVV möge entschließen,

 

  1. dass die Wettbewerbsbedingungen zur Auslobung eines ersten Preisträgers und Generalbeauftragten für den Neubau der Gustav-Heinemann-Schule im Rahmen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) unzureichend waren;
  2. dass die Verhandlungen mit dem Erstplatzierten gemäß „des förmlichen Beschlusses des Bezirksamtes vom 10.03.2015“ ausgesetzt werden;
  3. dass die Kriterien und Indikatoren des „externen Projektsteuerungsbüros“ vollständig offen gelegt werden. Die BVV behält sich vor, diese in Absprache mit SenStadt und anderen Stakeholdern zu überarbeiten;
  4. dass den weiteren 3 prämierten Wettbewerbern ebenso die Möglichkeit eröffnet wird, ihre Entwürfe nach diesen Kriterien und Indikatoren von dem „externen Projektsteuerungsbüro“ beurteilen zu lassen;
  5. dass entsprechend Verhandlungen mit allen vier Erstplatzierten aufgenommen werden.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt ist mit seinem Beschluss über das Ziel des BVV Ersuchens Drs. 1286/XIX Neubau der Gustav-Heinemann-Schule hinausgeschossen, hat die BVV nicht über das Ergebnis der beschlossenen Prüfung informiert, sondern eigenwillig Fakten geschaffen.

 

Das Ergebnis der Prüfung gemäß des BVV Ersuchen ist die Aussage des Rechtsamtes, dass unter Darlegung eines „wichtigen Grundes“ von der Generalbeauftragung des Erstplatzierten abgewichen werden kann. Anstelle die verschiedenen Kriterien für einen „wichtigen Grund“ zu erörtern, verfolgte das Bezirksamt ausschließlich den Weg einer Überprüfung der Wettbewerbskriterien.

 

Das Bezirksamt in seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme legt unzureichend dar, welche Kriterien und Indikatoren für die erneute, externe Prüfung zugrunde gelegt wurden. Die lapidare Mitteilung über „... Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Normen - Einhaltung funktionaler Vorgaben (u.a. räumlich-pädagogische Qualitäten) - Städtebauliche Gestaltung / architektonische Prägnanz - Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Investitions- und Baunutzungskosten) - Weitere Vorgaben zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele...“, insbesondere im Hinblick darauf, dass in Ausschusssitzungen und mit Antrag Drs. 1293/XIX „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für die Gustav-Heinemann-Schule dem Bezirksamt weiterreichende Kriterien empfohlen waren, erweckt den Anschein, als dass keine weitere Prüfung stattgefunden hat, sondern ausschließlich die Indikatoren der Jury überprüft wurden.

 

Die Tatsache, dass anders als beim Wettbewerbsverfahren zu der Präsentation des „Untersuchungsberichts“ am 13.02.2015 keine Beobachter, insbesondere aus der BVV, zugegen waren, ist ebenso zu bemängeln und berechtigt zum Zweifeln an der Darstellung der E“invernehmlich“keit in der F“eststell“ung.

 

Diese Entschließung möge den politischen Willen der BVV als „wichtigen Grund“ dokumentieren, von der voreiligen Empfehlung der Wettbewerbsjury abzuweichen und – zunächst ohne Abwertung des erstplatzierten Entwurfs - den weiteren Preisträgern die Möglichkeit eröffnen, an den weiteren Verhandlungen und Verfahren teil zu nehmen.

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