Drucksache - 1431/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Teilnehmer sollen neben ortsansässigen Akteuren (u.a. Bürger, Vermieter, Gewerbetreibende, Vereine etc.) auch die zuständigen staatlichen Stellen (u.a. Ordnungsamt, Polizei etc.) sein.
Der BVV ist bis zum 30.06.2015 zu berichten.
Begründung: Das beschriebene Gebiet hat keine hohe Aufenthaltsqualität und wird zunehmend unattraktiver. Viele Bürgerbeschwerden berichten von nächtlichem Lärm, Vermüllung und weiteren Problemen in diesem Bereich. Die Diskussion mit den Menschen vor Ort sollte ein erster Schritt zur Entschärfung der Situation und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten sein.
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