Drucksache - 1429/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Flächen dauerhaft oder vorübergehend (Zwischennutzung) in den Bezirkskiezen für den Hundeauslauf zur Verfügung gestellt werden können. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:
1. Eine Unterscheidung in Hundeauslaufflächen und -auslaufwege und Hundauslaufplätze.
2. Die Flächen und Wege sollten fußläufig für die Kiezbewohner erreichbar sein.
3. Z. Zt. ungenutzte brachliegende Grundstücke sind mit einzubeziehen.
Begründung: Der Senat verabschiedet demnächst das neue Hundegesetz. Es sieht u.a. die Ausweisung zusätzlicher Hundeauslaufflächen im Bezirk vor. Die Bezirke sind daher aufgefordert, nach weiteren geeigneten Auslaufflächen zu suchen. Ein gutes Beispiel ist Hamburg; dort gibt es 100 Orte im gesamten Stadtgebiet. Berlin hat 12 Hundeauslaufgebiete im Wald, 3 Flächen auf dem Tempelhofer Feld und 14 in Grünanlagen ausgewiesene Flächen für Hundefreilauf. Tempelhof-Schöneberg verfügt nur über eine kleine Hundefreilauffläche neben der ehemaligen Teske-Schule.
Für viele Hundebesitzer ist der Weg in die vorhandenen Auslaufgebiete zu weit. Ältere und behinderte Menschen können diese nicht nutzen. Gerade für sie bedeutet das Treffen anderer Hundebesitzer auch sozialen Kontakt zu anderen Bewohnern ihres Kiezes. Während die Hunde spielen, reden die Menschen miteinander. Daher ist es erforderlich, neue Freiräume für die Hunde besonders in Wohnungsnähe zu schaffen.
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