Drucksache - 1395/XIX
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Umzug der Jugendverkehrsschule in die Otzenstrasse zu nutzen, das Jugendverkehrsschulenkonzept zu überarbeiten.
Ein Ziel dieser Überarbeitung möge sein, die zu versiegelnde Fläche auf dem Pausenhof der ehemaligen Waldenburgschule zu minimieren. Dazu möge geprüft werden, ob nicht auch Teile des Strassenlandes in der Otzenstasse und anliegenden Strassenzüge in die Verkehrsschule bzw. in ein überarbeitetes Verkehrserziehungskonzept, beispielsweise durch die Einrichtung einer Spielstrasse, integriert werden können.
Die Überarbeitung des Jugendverkehrsschulkonzeptes möge partizipativ gestaltet werden, so dass die Nutzer und Stakeholders, vertreten insbesondere durch
kontinuierlich eingebunden sind.
Im Rahmen dieses Prozesses der Information, Kommunikation und Kooperation möge erörtert werden, ob nicht auch
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Die Kosten für den Entscheidungsfindungsprozess sowie die Herstellungskosten trägt laut Vertrag die Eigentümerin des Grundstücks der jetztigen Schöneberger Verkehrsschule am Sachsendamm / Vorarlberger Damm.
Begründung: So wichtig wir alle Verkehrserziehung finden, so stehen wir doch vor einem Dilemma: Um die Jugendverkehrsschule zu versetzen, müsste nach jetztigem Stand der bedeutsame Schulhof der Waldsassener Schule entgrünt und versiegelt werden.
Um diesem Dilemma zu entkommen, soll ein partizipatives Verfahren statt finden, welches Optionen erörtert, die es erlauben, die Verkehrsschule teilweise in die Otzenstrasse - bzw. den Schulweg von dem Hauptstandort der Gemeinsschaftsschule am Grazer Platz - zu integrieren.
Das hätte den Vorteil, dass Kinder - maßgeblich unter besonderer Beaufsichtigung durch das Jugendverkehrsschulpersonal und in einem Schutzraum durch Spielstrasse o.ä. Vorkehrungen - sich mit den Herausforderungen des Strassenverkehrs in Echt auseinandersetzen müssen.
Ein solches Projekt ließe sich bestimmt dem E-Mobility-Festival vermitteln, um zusätzliche Gelder zu akquirieren.
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Das LaGeSo übernimmt regelmäßig die Kosten für die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Juli 2014, Investitions- und Herrichtungskosten von Flüchtlingsunterkünften, Drucksache 17 / 14 281). Es sollte auch diese von Bestandsmietern und Eigentümern getragene, dezentrale Möglichkeit der Flüchtlingsunterbringung unterstützen.
Die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen im Neubau im Bestand verspricht somit eine höhere Aufnahme- und Integrationsbereitschaft bei gleichzeitigem Erreichen der Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, die Verdrängungsgefahr zu verringern.
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