Drucksache - 1377/XIX  

 
 
Betreff: Zuständigkeits- und Verfahrensregelung für Altkleidercontainer ohne Sondernutzungserlaubnis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Dittmar, DanielOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage
Antwort 1377-XIX Altkleidercontainer

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welche Abteilung des Bezirksamts ist für das Abräumen von Altkleidercontainern ohne Sondernutzungserlaubnis zuständig?

 

  1. Wie sind die Zuständigkeiten auf Flächen des Straßenbaulastträgers bzw. des Grünflächenamtes geregelt?

 

  1. Gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten abhängig vom Standort des Altkleidercontainers?

 

  1. Wie sieht das Verfahren des Bezirksamts aus, wenn bekannt wird, dass ein Altkleidercontainer im öffentlichen Raum Tempelhof-Schönebergs steht?

 

  1. Warum sieht sich das Bezirksamt seit dem 10.09.2013, also seit über 16 Monaten, nicht in der Lage die unter Nr. 1-4 genannten Fragen zu beantworten (Kleine Anfrage 0164/XIX)?

 

  1. Hält das Bezirksamt einen Beantwortungszeitraum für kleine Anfragen, der in Jahren bemessen werden kann für angemessen?

 

  1. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig eine der Geschäftsordnung entsprechende Antwortfrist von zwei Wochen einzuhalten?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen