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Betreff: |
Zuständigkeits- und Verfahrensregelung für Altkleidercontainer ohne Sondernutzungserlaubnis |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Die Fraktion der CDU | Die Fraktion der CDU |
Verfasser: | Herr Dittmar, Daniel | Olschewski, Ralf |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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![](/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) | ![](/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/images/einpix.gif) |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Welche Abteilung des Bezirksamts ist für das Abräumen von Altkleidercontainern ohne Sondernutzungserlaubnis zuständig?
- Wie sind die Zuständigkeiten auf Flächen des Straßenbaulastträgers bzw. des Grünflächenamtes geregelt?
- Gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten abhängig vom Standort des Altkleidercontainers?
- Wie sieht das Verfahren des Bezirksamts aus, wenn bekannt wird, dass ein Altkleidercontainer im öffentlichen Raum Tempelhof-Schönebergs steht?
- Warum sieht sich das Bezirksamt seit dem 10.09.2013, also seit über 16 Monaten, nicht in der Lage die unter Nr. 1-4 genannten Fragen zu beantworten (Kleine Anfrage 0164/XIX)?
- Hält das Bezirksamt einen Beantwortungszeitraum für kleine Anfragen, der in Jahren bemessen werden kann für angemessen?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zukünftig eine der Geschäftsordnung entsprechende Antwortfrist von zwei Wochen einzuhalten?
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