Drucksache - 1363/XIX  

 
 
Betreff: Verkehrssituation verbessern
- hier: Absolutes Halteverbot Motzener Straße verlängern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
23.02.2015 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
17.03.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.03.15 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich der Motzener Straße zwischen Nunsdorfer Ring und Nahmitzer Damm in Fahrtrichtung Nord das bestehende, absolute Halteverbot (Zeichen 283) über den gesamten Streckenabschnitt ab Nunsdorfer Ring (Nord) zu verlängern und entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Das Ergebnis ist über einen Zeitraum von 6 Monaten verstärkt zu kontrollieren und zu beobachten, insbesondere ob mit dieser Maßnahme eine Verbesserung für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr erreicht werden konnte. Im Zweifelsfall soll eine Änderung der Lichtsignalschaltung (Verkürzung der Grünzeiten für Fußgänger in östlichen Bereich des Knotenpunkts) und/oder die Schaffung einer zusätzlichen Rechtsabbiegefahrspur geprüft werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Haltverbot wurde wie gewünscht durch Anordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde innerhalb der Verkehrsspitzenzeiten verlängert. Die für weitergehende (o.g.)  Maßnahmen zuständige Verkehrslenkung Berlin teilte am 29.06.2016 mit, dass „für weitere verkehrliche Maßnahmen (…) zurzeit kein zwingendes Erfordernis“ gesehen werden würde.

 

 
 

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