Drucksache - 1347/XIX  

 
 
Betreff: Gleditschstraße 49/69: Milieuschutz, Instandsetzung und Modernisierung und die Einflußmöglichkeiten des Bezirksamts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEDie Fraktion DIE LINKE
Verfasser:Herr Gindra, HaraldWissel, Elisabeth
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
1347 Antwort Gleditschstraße Milieuschutz
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1)      Welchen Stand haben die Bauanträge zu den Häusern Gleditschstraße 49, 51,... bis 67, 69 und deren Prüfung im Rahmen der Erhaltungsverordnung?

2)      Kann das Bezirksamt den Verdacht von Mietern  (betroffen 117 Mietparteien) nachvollziehen, dass es sich um eine überzogene Energetische Sanierung handelt?

3)      Welche Rolle spielen bauliche Grundmängel und deren notwendige vorherige Beseitigung bei einer erhaltungsrechtlichen Beurteilung einer Energetischen Modernisierung?

4)      Welche Verantwortung hätte das Bezirksamt für (genehmigte) Maßnahmen der energetischen Sanierung, die aufgrund von Instandhaltungsmängeln so nicht sinnvoll wären bzw. vorgeschaltet dazu erst bestimmte Sanierungsarbeiten notwendig wären?

5)      Auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck fand eine Begehung der Bauaufsicht  am 17.11.statt?

6)      Welche Bauanträge zu dem Gebäudekomplex unterliegen keiner erhaltungsrechtlichen Vorbehalten und was sind dafür die Gründe?

7)      Wie schätzt das Bezirksamt die Mietbelastungen der geplanten Gesamtmaßnahmen ein und welche Möglichkeiten sieht es dämpfend einwirken zu können (z.B. Sozialplan - im Geist der Ziele der Erhaltungsverordnung, wenn deren Mittel schon nicht greifen)?

 

 
 

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