Drucksache - 1334/XIX  

 
 
Betreff: Sicherung von öffentlichen Bronzeskulpturen durch Einsatz künstlicher DNA
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.04.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.12.2014 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob eine Markierung von im öffentlichen Raum befindlichen Bronzeskulpturen mit künstlicher DNA ein sinnvolles und wirtschaftlich vertretbares Mittel zur Abwehr von Metalldieben sein kann.

 

Der BVV ist bis April 2015 als Grundlage für weitere Entscheidungen zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich ausführlich mit der Einsetzbarkeit der künstlichen DNA (im Weiteren: kDNA) insbesondere in Hinblick auf die Vorgaben und Umstände des   öffentlichen Raumes und der betroffenen Verwaltungen auseinander gesetzt.

 

Erfahrungswerte verschiedener Benutzer von kDNA (Deutsche Telekom; Deutsche Bahn) wurden erfragt und eine Stellungnahme der Polizei (Der Polizeipräsident in Berlin; Landeskriminalamt; Technische Prävention) eingeholt.

 

Das Bezirksamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz von kDNA zum besseren Schutz von Bronzeskulpturen im öffentlichen Raum kein sinnvolles und auch kein wirtschaftlich vertretbares Mittel zur Abwehr von Metalldieben ist.

 

Begründung:

 

I.

Der Einsatz von kDNA erhöht weder den mechanischen Schutz der Gegenstände, noch bewirkt er bessere Möglichkeiten für die Polizei bei der Fahndung und Täterverfolgung. Er stellt in erster Linie eine moderne und eindeutige Art der Zuordnung des entwendeten Gegenstandes und somit die Erleichterung der Rückgabe an den Eigentümer dar, sofern der gestohlene Gegenstand von den Strafverfolgungsorganen nach erfolgter Anzeige überhaupt gefunden und sichergestellt werden kann.

 

Dieser Vorteil der kDNA entfällt jedoch dann, wenn die Skulptur zur Erlangung des reinen Materialwertes eingeschmolzen wird. In der eingeschmolzenen Masse lässt sich die kDNA (ebensowenig wie etwa eine zum Zwecke leichterer Zuordnung angebrachte Gravur o.ä.) nicht mehr nachweisen.

 

Die Erfahrungen der Polizei geben Grund zu der Annahme, dass tatsächlich bei Diebstählen derartiger Metallgegenstände im öffentlichen Raum der Verwertungsgedanke des Rohmaterials ganz eindeutig überwiegt, der Gegenstand also i.d.R. nicht aufgrund seiner künstlerischen Gestaltung und zum privaten Besitz desselben, sondern nur des Metallwertes wegen gestohlen wird.

 

Ein (erhöhter) Schutz durch kDNA könnte somit höchstens indirekt, nämlich durch eine gewisse Abschreckungswirkung nach der Veröffentlichung, dass kDNA verwendet wird, angenommen werden, und auch das aufgrund der bisherigen Erfahrungen in anderen Bundesländern (z.B. Bremen, Brandenburg ) nur für eine zeitlich begrenzte Dauer. Entsprechende Statistiken zeigen das erneute Ansteigen der Diebstahlsfälle auch bei Hinweis auf Verwendung von kDNA auf den ursprünglichen Durchschnittswert,  nachdem zuvor unmittelbar nach Hinweis auf die Verwendung von kDNA (durch Aufkleber oder Schilder) ein statistisch zu beobachtender Rückgang zu verzeichnen war.

 

Die Verwendung von kDNA setzt eine entsprechende Sensibilisierung und Einsatzbereitschaft (insbesondere auch in Hinsicht flächendeckender technischer Ausstattung) der Polizei voraus. Das mag in den Bundesländern, in denen Pilotprojekte zur Verwendung von kDNA (hier allerdings im privaten Bereich, nämlich zum Schutz vor Haus-/ Wohnungseinbrüchen) durchgeführt wurden, zutreffen. Im Land Berlin ist die Polizei jedoch nach ihren eigenen Angaben nicht mit den entsprechenden Gegen- ständen (UV-Lampen und spez. Mikroskopen zur Auslesung der in der kDNA enthaltenen Microdots) ausgerüstet, weil sie eben auch aus eigener Sicht den Einsatz von kDNA gar nicht erst empfiehlt.

 

Äußerungen der Deutschen Telekom zeigen ebenfalls in die Richtung, dass der Effekt der Diebstahlsverringerung wohl weniger in den Möglichkeiten der kDNA, sondern wohl eher in der Abschreckungswirkung durch Ankündigung der Verwendung von kDNA durch Hinweisschilder vor den Objekten und in den Medien liegen dürfte.

 

II.

Ebenfalls ausschlaggebend für die ablehnende Haltung des Bezirksamtes zur Verwendung von kDNA ist der Umstand, dass der in den einzelnen Verwaltungen (Skulptureneigentümer) zu erwartende Aufwand zur sachgemäßen Anwendung und Verwaltung von kDNA nicht unerheblich wäre:

 

Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit kDNA übersteigt denjenigen bei Führen einer Fotodatei erheblich. Während das Foto in der Regel zeitlich unbegrenzt Bestand hat, muss eine kDNA, insbesondere wenn sie ungeschützt auf Skulpturen im Außenbereich aufgetragen ist, in gewissem Turnus erneuert werden (deshalb befindet sich die kDNA z.B. bei der Sicherung von Kabeln unter der Schutzummantelung; sie ist daher auch länger witterungsbeständig). Das setzt sorgfältige Führung und Überwachung der Objekte und Termine voraus. Gleiches gilt für die in der Regel zusammen mit der kDNA angebrachten Hinweisaufkleber/-schilder. Auch diese müssen regelmäßig kontrolliert, gepflegt und ggf. erneuert werden, insbesondere, da Farbschmierereien erfahrungsgemäß nicht auszuschließen sind.

 

 

 

 

Weiterhin muss für jede Skulptur eindeutig vermerkt und der Polizei im Diebstahlsfall mitgeteilt werden, wo genau die kDNA aufgetragen wurde, damit diese bei der Untersuchung nach kDNA auch fündig wird, insbesondere bei größeren Objekten. Und diese Markierung muss dann auch bei Erneuerung der kDNA wieder am selben Ort erfolgen.

 

Es müssen ferner bei jedem Verwaltungsbereich (Eigentümer der Objekte)  genaue Listen geführt werden, welcher Art und welchen Herstellers die kDNA- Präparate sind. Auch hier muss jede evtl. Änderung, z.B.  bei einer Nachmarkierung, dokumentiert werden, denn nur über die Datenbanken der jeweiligen kDNA-Anbieter kann die spätere Zuordnung erfolgen. Das bedeutet auch, dass natürlich zunächst einmal nicht nur die kDNA zu erwerben und das Objekt zu markieren ist, sondern dass außerdem Meldungen an die jew. Datenbanken der kDNA- Anbieter erfolgen müssen, was ggf. auch spätere Datenpflege beinhaltet (z.B. bei der Änderung von Abteilungen oder Abteilungsbezeichnungen, Abbau oder Umsetzung des Objektes usw.)  .

 

III.

Unter Würdigung der obigen Aspekte hält das Bezirksamt den Einsatz von kDNA weder für ein aus der Sicht der Diebstahlserschwernis sinnvolles, noch für ein in Hinblick auf den zusätzlichen Arbeits-/ Verwaltungsaufwand wirtschaftlich vertretbares Verfahren.

 

Es sollte deshalb weiterhin bei dem derzeit praktizierten Verfahren (fotografische Erfassung aller in Frage kommenden Skulpturen und möglichst schnelle Weiterleitung der Fotos im Falle einer Diebstahlsanzeige an die Polizei) bleiben.

 

Die Äußerung des Polizeipräsidenten in Berlin, Landeskriminalamt, Technische Prävention ist in der Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

 
 

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