Drucksache - 1331/XIX  

 
 
Betreff: Das Freihandelsabkommen TTIP und CETA stoppen – Kommunale Daseinsvorsorge schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEGrp. LINKE, Grp. PIRATEN, BV Ickes
Verfasser:1. Frau Wissel, Elisabeth
2. Herr Franz, Jan-Ulrich
3. Herr Ickes, Michael
Gindra, Harald
Drucksache-Art:AntragWillensbekundung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Willensbekundung - Austauschseite
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

              Die Bezirksverordnetenversammlung befürchtet durch das derzeit geheim verhandelte „Transatlantische Freihandelsabkommen“ mit den USA und das mit Kanada verhandelte CETA-Abkommen massiv negative Auswirkungen auf den Bezirk in Hinblick etwa auf die öffentliche Auftragsvergabe, den weiteren Erhalt und Ausbau von Kulur- und Bildungseinrichtungen und die Tarif- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten insbesondere bei AuftragnehmerInnen der öffentlichen Hand. Die BVV lehnt eine weitere Liberalisierung des Dienstleistungsbereiches, wie sie mit derartigen Abkommen einhergehen würde, im Interesse des Bezirkes ab.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung verweist online auf die Kampagnen von „campact“ und „ATTAC“ (s. Begründung), die sich gegen TTIP und CETA wenden.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert den Senat und das Abgeordnetenhaus auf, sich ebenfalls gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und die hier geäußerten Bedenken gegenüber der Bundesregierung und im Rahmen der Beratungen des Bundesrates deutlich zu machen.

 

 

Begründung:

Bei diesem Abkommen geht es vor allem um die Stärkung von Unternehmensinteressen im globalen Maßstab und Investorenschutzabkommen.

Unternehmen sollen gegen demokratische Entscheidungen im Umwelt- und Sozialbereich klagen können, wenn beispielsweise Gesetzesänderungen ihre Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen einschränken. Die Vorteile, die solche Abkommen den Unternehmen bieten würden, wären bindend, dauerhaft und praktisch irreversibel, weil jede einzelne Bestimmung nur mit Zustimmung sämtlicher Unterzeichnerstaaten geändert werden kann. Das bedeutet auch, dass durch Wahlen, öffentliche Kampagnen etc. die Inhalte nicht mehr angreifbar wären. Ein solches Abkommen würden die nationalen Regierungen bis zu den Kommunalverwaltungen verpflichten, ihre aktuelle und künftige Politik dem Regelwerk anzupassen. Betroffen sind faktisch alle Bereiche. Verschiedene Kommunen und kommunale Spitzenverbände (u.a. der bayerische Städtetag) haben bereits Beschlüsse gefasst, die sich ablehnend positionieren. Öffentlich geäußert hat sich etwa der Präsident des Bayerischen Städtetages der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly (SPD): „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen...“ Und weiter: „Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso außen vor der Tür wie die europäische Bürgerschaft.“ (http//www.bay-staedtetag.de/index.php?id=9511%2C133)

Eine europäische Bürgerinitiative hat bereits über eine Mio. Unterschriften gegen TTIP und CETA gesammelt.

(https://www.campact.de/ttip/appell/teilnehmen/gclid=CPe9kria4LOCFY3HtAod5TIAUg)

https://www.attac.de/kampagnen/freihandelsfalle-ttip/unterschreiben/  )

 
 

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