Drucksache - 1321/XIX  

 
 
Betreff: Antrag auf Einwohnerversammlung gem. § 42 BezVG
"Zur Umsetzplanung des Wannseebahngrabens"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorl. BV-Vorsteherin zur KenntnisnahmeVorl. BV-Vorsteherin zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin
Antrag auf Einwohnerversammlung

Die Vorsteherin legt den in Anlage beigefügten Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor

 

 

Die Vorsteherin legt den in Anlage beigefügten Antrag auf Durchführung einer Einwohnerversammlung der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Ein Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg unterstützen diesen Antrag.

 

 

 

Begründung:

§ 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Einwohnerversammlung

Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirks-verordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen

 

 
 

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