Drucksache - 1295/XIX  

 
 
Betreff: Zurück zur alten Parkscheibenregelung an der Freiherr-vom-Stein-Straße anstatt mit „Kiss & Ride“ zum Standesamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
19.11.2014 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.11.2014 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die kürzlich angeordnete Parkscheibenregelung in den Parkhäfen an der Freiherr-vom-Stein-Straße am Rathaus Schöneberg mit einer Parkdauer von nur einer Stunde wieder zurückzunehmen und zu der alten Regelung zurückzukehren, nach der in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr eine Parkzeit von zwei Stunden mit Parkscheibe zulässig war.

Begründung: Die langjährig bewährte Parkscheibenregelung mit einer Parkdauer von zwei Stunden ist kürzlich umgestellt worden auf eine Parkdauer von nur noch einer Stunde. Diese Regelung ist für Besucher des Rathauses, die bspw. an Besprechungen teilnehmen, und insbesondere für Hochzeitsgesellschaften kaum praktikabel, da diese häufig deutlich länger als eine Stunde verbleiben. Der Bezirk sollte die Menschen am schönsten Tag des Lebens nicht unnötig zur Eile treiben und ausreichend Zeit für die sich dem Termin im Standesamt anschließenden Glückwünsche, Fotos, etc. lassen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat die Anbringung der entsprechenden Verkehrszeichen angeordnet, die (wieder) eine Parkdauer von zwei Stunden zulässt.

 

Der Beschluss ist damit, soweit es die Straßenverkehrsbehörde betrifft, durch Verwaltungshandeln erledigt. Die Anbringung erfolgt durch die Abteilung Bauwesen.

 

 

 
 

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