Drucksache - 1207/XIX  

 
 
Betreff: Informationsangebot zu Bolzplätzen im Bezirk und zur Nutzung von Sportstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Sport Beratung
14.10.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
11.11.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
13.01.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
10.02.2015 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
18.02.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Auf der Seite des Sportamtes gibt es schon seit längerer Zeit die Rubrik „Sportanlagen und Sporthallen“, die durch eine Karte mit allen Sportanlagen ergänzt wird. Nunmehr ist eine Verlinkung zu den Spielplätzen des Fachbereichs Grünflächen, zu denen auch die Bolzplätze gehören, hinzugefügt worden.

 

Ergänzend ist folgender Text auf der Internetseite angefügt worden:

 

„Die ungedeckten Sportanlagen sind im Allgemeinen von 08.00 bis 22.00 Uhr für die Nutzung freigegeben, sofern sie den Bedürfnissen der Schulen und förderungswürdigen Sportorganisationen entsprechend geöffnet sind und/oder durch Sportplatzpersonal betreut werden. Bürgerinnen und Bürger ohne Vereinsbindung können demnach diese Anlagen für ihre freie sportliche Betätigung (z.B. auf den Laufbahnen) nutzen, sofern sie sich bei den Sportplatzwarten anmelden und den Schulsport sowie den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Sportvereine nicht stören.“

 

 

 
 

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