Drucksache - 1176/XIX
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.08.2014 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Wegeverbindung durch den Park auf dem Gelände der ehemaligen Gasag Nordspitze zwischen der Roßbachstraße und dem Übergang zur Ebersstraße ("Uwe-Saager-Steig") beleuchten zu lassen. Dazu ist ggf. eine Umwidmung der entsprechenden Fläche in öffentliches Straßenland zu prüfen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Laut Grünanlagengesetz ist eine Beleuchtung von Wegen in Grün- und Erholungsanlagen nicht vorgesehen und zwingend erforderlich. Nach einem Lichtkonzept der Sen StadtUm wurde die Erstellung und Bewirtschaftung von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen durch die öffentliche Beleuchtung in Aussicht gestellt. Dieses Konzept wurde jedoch nicht verabschiedet und die Umsetzung demnach nicht vollzogen. Die Zuständigkeit liegt weiterhin in den bezirklichen Grünflächenämtern. Eine Beleuchtung in der o.g. Grünanlage ist mit hohen Kosten verbunden. Für die Beschaffung und den Einbau von rund 20 Mastleuchten, für die Herstellung eines Hausanschlusses und die Verlegung entsprechender Leitungen müssen ca. 100.000 € veranschlagt werden. Hinzu kommen die jährlichen Unterhaltungskosten. Neben den Stromverbrauchskosten für den Betrieb müssen nicht unerhebliche Kosten für zu erwartende Vandalismusschäden einkalkuliert werden, die sich in der Kosten- und Leistungsrechnung in den Grünanlagenprodukten negativ niederschlagen werden. D.h. die Kosten für eine Beleuchtung sind aus den regulären Mitteln für die Grünpflege zu finanzieren und fehlen daher für die gärtnerische Unterhaltung der Grünanlagen. . Die Grünanlage Gasag-Nordspitze ist laut Entwurf vom B-Plan 7-29 als öffentliche Grünanlage ausgewiesen. Eine Widmung als Straßenland kann daher planungsrechtlich nicht erfolgen.
Der Wunsch nach einer Beleuchtung ist zwar für das Bezirksamt nachvollziehbar, aber aus den genannten Gründen derzeit nicht umsetzbar. |
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