Drucksache - 1166/XIX  

 
 
Betreff: Der Ortsteil Schöneberg braucht seine Jugendverkehrsschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
06.01.2015 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.08.2014 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.09.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2014 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

1.

Das Grundstück der Jugendverkehrsschule Schöneberg am Vorarlberger Damm wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der Radrennbahn Schöneberg an die Firma Krieger Immobilien veräußert. Auf Grund der bestehenden Vereinbarung vom März 2005 ist es dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg weiterhin gestattet, das Gelände für die Verkehrsschule zu nutzen. Krieger Immobilien hat das Recht, für eine eigene Verwendung die Vereinbarung jederzeit zu kündigen. Gleichzeitig ist vereinbart, dass in diesem Fall eine neue Verkehrsschule auf einem vom Bezirk innerhalb von 3 Monaten zu benennenden Grundstück durch Krieger errichtet wird. Krieger hat angekündigt, dass eine anderweitige Nutzung vorgesehen ist, die jedoch die Bewilligung einer Baugenehmigung für diese Nutzung voraussetzt. Eine dauerhafte Sicherung an dem derzeitigen Standort ist somit bereits durch die rechtsgültige Vereinbarung vom März 2005 und deren im Bedarfsfall einsetzenden Regelungen nicht möglich.

 

2.

Die Anlage einer Verkehrsschulanlage auf der Grünanlage Matthäifriedhofsweg in Nachbarschaft der Gartenarbeitsschule ist nicht durchführbar, da diese Grünanlage eine Kompensationsfläche darstellt, die als Ausgleich zum Bau der BAB 100-Sachsendamm- geschaffen wurde und keine Bebauungen zulässig sind.

 

3.

Für die Benennung einer Ersatzfläche  im Ortsteil Schönberg stehen eine Fläche am Tempelhofer Weg und eine Schulgrundstücksfläche an der Otzenstraße zur Disposition. Die Fläche am Tempelhofer Weg befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur ehemaligen Luise- und-Wilhelm-Teske-Oberschule.

Die Brachfäche wird derzeit zusammen mit anderen Flächen als Hundeauslaufgebiet genutzt. Teilflächen des Grundstückes sind gemäß Bebauungsplan 7-29 als Erschließungsstraße für das EUREF-Gelände ausgewiesen und stehen für eine Anlage der Jugendverkehrsschule nicht zur Verfügung.

 

Die restliche Brachfläche müsste mit ungenutzten Anteilen des Schulgrundstückes der ehemaligen Luise- und-Wilhelm-Teske-Schule vergrößert werden, um eine genügend große Fläche für eine Verkehrsschule  herzustellen. Die Fläche auf dem Schulgrundstück Otzenstraße wird derzeit als Schulhof der Filiale der Gemeinschaftsschule Schöneberg genutzt. Die Freifläche wäre für die Anlage eines umgestalteten Schulhofs mit integrierter Verkehrsschulanlage, unter Wahrung der vorhandenen Biotop-Anlage, ausreichend.

 

 
 

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