Drucksache - 1030/XIX  

 
 
Betreff: Städtebauliches Leitbild Nollendorfplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.12.2014 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.01.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Anlage_zu_Drs.1030XIX_Nollend.pl.Leitbild
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1030_XIX Anlage Leitbild Nollendorfplatz

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 16

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 16.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, das im Rahmen der Machbarkeitsstudie und des integrierten Entwicklungskonzeptes City-West durch das Büro Planwerk erarbeitete Konzept für den Nollendorfplatz (Abb. 11 der Anlagen zu Kap. 1 des Konzeptes) als Leitbild zu beschließen, auf dieser Grundlage die Abstimmungen mit den weiteren zuständigen Verwaltungen einzuleiten sowie Mittel für eine zügige Fortsetzung der Planungen und der Beteiligungsverfahren sowie eine bald mögliche Umsetzung des Vorhabens zu akquirieren.

 

Die mit den anstehenden Sanierungsmaßnahmen der BVG am Hochbahnviadukt und an den Tunnelanlagen verbundenen Umbauten und Wiederherstellungen sind bereits auf das Leitbild abzustimmen.

Dazu wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 das im Rahmen der Machbarkeitsstudie und des integrierten Entwicklungskonzeptes City-West durch das Büro Planwerk erarbeitete Konzept für den Nollendorfplatz (Abb. 11 der Anlagen zu Kap. 1 des Konzeptes – siehe Anlage) als Leitbild nach der U-Bahnhof-Sanierung beschlossen.

Bei dem zeitlichen Ablauf ist zu beachten, dass erst nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten durch die BVG am Bahnhof Nollendorfplatz mit der konzeptionelle Neuorientierung des Platzes begonnen werden kann. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen des Bahnhofs Nollendorfplatz betreffen zwar die Gesamtanlage – Hochbahn und die beiden U-Bahnebenen, die Baumaßnahmen sind durch die BVG aber in einzelne Bauabschnitte aufgeteilt. So ist derzeit vorgesehen, zunächst mit dem U-Bahntunnel in Richtung Kurfürstenstraße zu beginnen.

Die im Leitbild entwickelte Neustrukturierung des Nollendorfplatzes greift in einem erheblichen Umfang in das stadträumliche Gefüge ein. Die mögliche Umsetzung des Leitbildes ist eine gesamtstädtische Maßnahme und kann nur gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung vorgenommen werden. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wird das Bezirksamt deshalb die Erarbeitung einer „entwurflichen Vertiefung“ an ein Planungsbüro vergeben. Die zuständigen Fachbereiche des Bezirksamtes werden die vertiefenden Planungen in enger Kooperation begleiten und die BVG eng einbinden. Bestandteil dieser Vertiefung wird auch die Untersuchung der verkehrsablauftechnischen Machbarkeit sein.

Der benötigte finanzielle Rahmen für die Umgestaltung des Platzes im Sinne des angesprochenen Leitbilds kann durch den Bezirk nicht alleine bereitgestellt werden. Der Nollendorfplatz liegt außerhalb des Fördergebietes Aktive Zentren, so dass eine Investitionsmaßnahme daraus nicht finanziert werden kann. Die Förderkulisse ‚Aktive Zentren City-West’ läuft außerdem im Jahr 2015 aus und wird nicht verlängert. Die im Rahmen des ‚Plätzeprogramms’ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Verfügung gestellten Mittel liegen deutlich unter dem benötigten finanziellen Umfang für diese komplexe Maßnahme. Das Bezirksamt wird deshalb versuchen, mit dem Ergebnis der entwurflichen Vertiefung die notwendigen Mittel bei der zuständigen Senatsverwaltung zu akquirieren und die Mittel zur Wiederherstellung der Fahrbahn und des Platzbereiches durch die BVG berücksichtigen.

 
 

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