Drucksache - 1029/XIX  

 
 
Betreff: Betreff: Baustopp Breslauer Platz
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe Drucksache 1235/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:1. Frau Dr. Klotz, Sibyll
2. Herr Krüger, Daniel
3. Herr Schworck, Oliver
Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zru Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.10.2014 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, entsprechend der Drs. 0950/XIX die rechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fußgängerzone auf dem Breslauer Platz unter Einbeziehung der Lauterstraße im Platzbereich zwischen Nied- und Rheinstraße zu schaffen, so dass eine ebene Fläche ohne Höhenunterschiede entsteht. Die Lauterstraße wird entwidmet und der Platzfläche zugeschlagen. Das Befahren des Platzes durch Marktfahrzeuge von der Niedstraße aus wird gestattet. In der Niedstraße ist eine Lieferzone einzurichten. Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2015 zu berichten. Darüber hinaus ist dem Ausschuss für Verkehr und Grün monatlich zu berichten.“

 

Dem Beschluss folgt eine umfängliche Begründung.

 

Bereits zur Sitzung der BVV am 16.04.2014 wurde der Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, einen sofortigen Baustopp über die Baumaßnahmen auf dem Breslauer Platz zu verhängen, die der Umsetzung des BVV-Beschlusses Drs. 0950/XIX, Planungsdetails Umbau Breslauer Platz, entgegen stehen, bzw. sie verhindern. Der Baustopp soll für den Zeitraum gelten, bis zu dem geklärt ist wie die Forderungen aus der o.g. Drucksache umgesetzt werden können.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die DRS 1235/XIX nimmt Bezug auf die DRS 0950/XIX sowie die DRS 1029/XIX und auf die dazu seitens des Bezirksamtes gefertigte MzK. Die MzK zur DRS 0950/XIX (siehe dort) ist als Ganzes auch Bestandteil der MzK zur DRS 1235/XIX.

 

Das Bezirksamt hatte sich mit den seitens der BVV in der DRS 0950/XIX erhobenen Forderungen sehr ausführlich auseinandergesetzt und die Erklärung, die DRS 0950/XIX nicht in Gänze (Spiegelstriche 1 bis 3 der DRS 0950/XIX) umsetzen zu können, umfänglich begründet.

 

Das Bezirksamt hat sich u. a. in seinen Sitzungen am 21.04.2015, 02.06.2015, 09.06.2015  und 16.06.2015, 23.06.2015 und 30.06.2015 nochmals ausführlich mit dem Thema Breslauer Platz befasst, mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, die die Aufhebung des Baustopps und die Fertigstellung des Breslauer Platzes ermöglicht und dazu auch in seiner Sitzung am 02.06.2015 einen Experten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angehört.

 

Dabei wurde herausgearbeitet, dass zu Projektbeginn eine „einheitliche Platzfläche“ bzw. eine „Fußgängerzone“ als städtebauliches Leitbild für die Umgestaltung des Breslauer Platzes formuliert worden waren. Bestandteil des städtebaulichen Leitbildes war es, die vorhandenen Bordsteine der Lauterstraße zu erhalten, um die historische Flucht der Lauterstraße weiterhin sichtbar zu machen.

 

Im Zuge der Projektbearbeitung und der begleitenden Bürgerbeteiligung stellte sich dann heraus, dass zu diesem Leitbild teilweise in Konkurrenz stehende Nutzungsansprüche an den Breslauer Platz bestehen.

 

Das Bezirksamt setzte sich nochmals und ausführlich mit den Argumenten der Antragsteller zur DRS 1235/XIX inhaltlich auseinander und nahm, soweit geboten, eine Abwägung der konkurrierenden Zielvorstellungen zur Umgestaltung des Breslauer Platzes vor.

 

Expertenanhörung zum Thema „Fußgängerzone“

In seiner Sitzung am 02.06.2015 erörterte das Bezirksamt gemeinsam mit dem Experten der Senatsverwaltung auch das Thema „Fußgängerzone“. 

 

Demnach gibt es keinen „rechtssicheren Weg“ zu einer Fußgängerzone. Es gibt verschiedene mögliche Verfahren. Verfahrensträger wäre jeweils der Bezirk (siehe auch MzK zur DRS 0950/XIX, Zuarbeit des Rechtsamtes.)

Gemeinsam ist sowohl einem Bebauungsplanverfahren, als auch einem Widmungsverfahren, dass es sich um formalisierte Verfahren mit Fristen handelt, in denen Betroffene angehört und eine Abwägung der Stellungnahmen vorgenommen werden muss, und die für Betroffene den Klageweg ermöglichen, der Ausgang eines entsprechenden Rechtsstreites ist nicht vorhersehbar.

 

Auch das bezirkliche Rechtsamt weist in seiner Zuarbeit zur MzK zur DRS 0950/XIX darauf hin, dass für „die Qualität, die Anforderungen und die Begründung“ der Abwägung „dasselbe gilt, wie für den Abwägungsprozess bei Festsetzungen im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes“. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das „Oberverwaltungsgericht Berlin für die Einrichtung eines Fußgängerbereichs … die Aufstellung eines Bebauungsplanes als rechtssatzmäßige Grundlage für die in ihrem Vollzug durchzuführenden straßenrechtlichen Widmungsakte für erforderlich“ hält. Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes allerdings nicht zwingend (es gibt wie oben beschrieben auch andere Wege). Auf die Aufstellung eines B-Planes wurde verzichtet, weil die wenigen vorhandenen Personalressourcen schwerpunktmäßig für den Wohnungsneubau konzentriert wurden.

 

Expertenanhörung zur Verkehrsbeschilderung

In seiner Sitzung am 02.06.2015 hörte das Bezirksamt den Experten der Senatsverwaltung auch zu diesem Thema an. Der Experte bezeichnete die bisher vorhandene Verkehrsbeschilderung als „nicht optimal“.

 

Der Experte empfiehlt für den Fall, dass sich der Bezirk entsprechend der Planung des Bezirksamtes für die Variante einer eingeschränkten Verkehrsführung (Anlieger, Radfahrende) über die Lauterstraße entscheidet, die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ mit Verkehrszeichen 325 StVO in der Lauterstraße. Dieser hätte folgende Vorteile:

 

        Vorrang für Fußgänger gegenüber dem Kfz-Verkehr,

        Schrittgeschwindigkeit für den Kfz- und Radverkehr (bisher sind 30 km/h zulässig),

        Parken ist nur auf extra gekennzeichneten Flächen zulässig, damit hätte das Ordnungsamt eine rechtssichere Handhabe, gegen Falschparker vorzugehen.

 

Der Experte empfiehlt dazu, die Einfahrt von der Niedstraße in die Lauterstraße baulich einzuengen bzw. aufzupflastern. Weiterhin ist, entsprechend aktueller Erfahrungen bzw. Rechtsprechung, die bauliche Ausbildung bzw. Eingrenzung einer „Fahrgasse“ zu empfehlen, da sonst die ganze Platzfläche als Verkehrsberuhigter Bereich gelten würde und die Kfz auf dem ganzen Platz herumfahren dürften.

 

Das Bezirksamt kommt nach Prüfung und Abwägung zu dem Schluss, dass diese Empfehlungen überzeugend sind und im Verhältnis zur derzeitigen Situation eine deutliche Verbesserung darstellen.

 

Auch wenn man die „Fußgängerzone“ bevorzugt, stellt die vom Bezirksamt empfohlene Lösung zum derzeitigen Zeitpunkt die einzige Alternative dar, den Breslauer Platz in diesem Jahr fertig zu stellen, denn nur noch in diesem Jahr stehen die Mittel der Städtebauförderung dafür zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt beabsichtigt daher, den Empfehlungen zu folgen und seine Planung entsprechend zu erweitern bzw. anzupassen. Für die bauliche Ausbildung einer „Fahrgasse“ bieten sich die vorhandenen und verbleibenden Bordsteine an. (Andere bauliche Einrichtungen an den Seiten der Lauterstraße kommen nicht in Frage, da sie die Marktnutzung erheblich stören bzw. behindern würden.)

 

Fazit

 

Nach Auffassung des Bezirksamtes werden die in der DRS 1235/XIX einschl. Begründung formulierten städtebaulichen Ziele zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, zur Stärkung und Aufwertung des Breslauer Platzes als Friedenauer Ortsteilzentrum, mit der Planung des Bezirksamtes besser erreicht, als die derzeitige Alternative – dass in diesem Jahr gar keine Bauarbeiten mehr stattfinden.

 

Die Planung des Bezirksamtes folgt dem städtebaulichen Leitbild einer einheitlichen Platzfläche weitestgehend, berücksichtigt aber gleichzeitig die über dieses Leitbild hinausgehenden Nutzungsansprüche an den Breslauer Platz in angemessenem Umfang. Das Bezirksamt beabsichtigt daher, der Experten-Empfehlungen bezüglich eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ in der Lauterstraße, zu folgen und die Baumaßnahme abzuschließen.

 

Anderenfalls und dies gilt auch bei Verfolgung der von der BVV aufgestellten Forderung in DRS 1235/XIX (Schaffung einer Fußgängerzone durch Teileinziehung der Straße bzw. B-Plan-Aufstellung), ist die abschließende Umsetzung des Projektes am Breslauer Platz aufgrund der nur noch in 2015 zur Verfügung stehenden  Finanzmittel und der vertraglichen Verpflichtungen mit den Bauunternehmen nicht mehr möglich. Konsequenz hieraus sind nicht nur der Verfall von Finanzmitteln sondern gleichzeitig auch mögliche Schadensersatzforderungen aufgrund des  Anspruches auf Vertragserfüllung bzw. Vertragsabschluss gegenüber den Bauunternehmen.  

 

Eine ggf. zeitliche Beschränkung der Einfahrtmöglichkeit in die Lauterstraße durch den Lieferverkehr soll im Zuge der Erstellung der verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Verkehrsbehörde des Ordnungsamtes geprüft werden.

 

 

 
 

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