Drucksache - 1024/XIX  

 
 
Betreff: Barrierefreie Spielplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.04.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 08.04.2014 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Einrichtung neuer und bei der Sanierung alter Spielplätze, barrierefreie Spielgeräte in den Spielparcours mit aufzunehmen. Die Spiel- und Erlebnismöglichkeiten (gemäß der DIN 18034) für alle, auch Personen mit eingeschränkten Fähigkeiten, sollen in das Angebot integriert werden. Wünschenswert sind Spielgeräte, die über Klang und Töne bespielbar, sowie ertastbar sind. Diese sind für Kinder, insbesondere aber für blinde und sehbehinderte Menschen elementar, da die Erfassung mit Tastsinn und Hörsinn „begreifbarer“ und in diesem Kontext besonders wichtig. Die Spielplätze sollen darüber hinaus nicht nur für Kinder selbst, sondern auch für deren ggf. mobilitätsbeschränkte Begleitpersonen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Bei den Finanzierungen sollen auch Fördermittelmöglichkeiten geprüft werden. In die Planungen ist die Spielplatzkommis-sion des Bezirksamtes, sowie der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg mit einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt wird bei zukünftigen Planungen von Spielplätzen gemeinsam mit der Spielplatzkommission, dem Kinder- und Jugendparlament, dem Quartiersmanagement und dem Beirat von und für Menschen mit Behinderung die Punkte „Barrierefreiheit“ und „Sinnes-Spielgeräte“ im konkreten Fall prüfen und, falls technisch, finanziell und aus Lärmschutzsicht möglich, diese auch umsetzen. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass dieser Abstimmungsprozess zum einen ein deutlicher zeitlicher Verzug bei der Umsetzung von Maßnahmen mit sich bringen wird und dies zu Lasten der finanziellen personellen Ressourcen bedeuten kann.

Die bisher verwendeten Wegebeläge auf den Spielplätzen sind barrierefrei. Lediglich die Fallschutzflächen aus Sand erfüllen dieses Kriterium nicht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung barrierefreier Fallschutzflächen aus Kunststoff viermal so teuer ist wie die üblichen Sandflächen (170,-€/m² im Vergleich zu Sand mit 45,- €/m²).

Weiterhin ist zu bedenken, dass barrierefreie Spielgeräte in der Regel für nicht behinderte Kinder weniger spielerische Herausforderungen beinhalten und damit auch weniger attraktiv sind (Beispiel rollstuhlgerechte Rampen anstelle von Leitern und Kletterwänden).

Betastbar sind grundsätzlich alle Spielgeräte, insbesondere die in Tempelhof-Schöneberg vielfach verwendeten figürlichen Elemente und unterschiedliche Materialien auf den Spielplätzen haben für alle Kinder einen hohen Wiedererkennungswert.

 

 

 
 

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