Drucksache - 1012/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen.
1.) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-49VE vom 08.11.2012 nebst Begründung (Anlage 2) und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-49VE (Anlage 3) zu beschließen.
2.) den Vorhabenplan, den Durchführungsvertrag vom 5.8.2013 bzw. 13.8.2013 und den 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag vom 17.2.2014 bzw. 11.3.2014 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-49VE (Anlage 4, 5 und 6) zur Kenntnis zu nehmen. |
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