Drucksache - 0976/XIX  

 
 
Betreff: Überquerung der Barnetstraße für Fußgänger erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.02.2014 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, wie für die Fußgänger eine Überquerung der Lichtenrader Barnetstraße in Höhe von Nuthestraße und Simpsonweg erleichtert werden kann.

 

Hierbei sind insbesondere die Varianten Mittelinsel als Querungshilfe und Zebrastreifen in die Prüfung einzubeziehen.

 

Der BVV soll bis zum 31. Mai 2014 berichtet werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich, auch mit Hilfe dieser Drucksache, ggü. der Senatsverwaltung erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses Vorhaben wieder aufgenommen und dafür Mittel aus dem „Querungshilfeprogramm“ der Senatsverwaltung bereitgestellt werden.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg hat in sog. Auftragsweiser Bewirtschaftung für die Senatsverwaltung im Bereich Barnetstraße/ Nuthestraße eine Querungshilfe geplant und in 2015 eine Baufirma beauftragt. Vorgesehen sind ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) und eine Mittelinsel.

 

Die Bauausführung war noch nicht möglich, da die erforderliche Genehmigung von der zuständigen Verkehrsbehörde „Verkehrslenkung Berlin“ noch nicht vorliegt. Das Bezirksamt geht aber davon aus, dass diese zeitnah erteilt wird.

 

 

Das Bezirksamt betrachtet die DRS damit als „durch Verwaltungshandeln erledigt“.

 

 

 
 

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